Danke, Verwaltungsgericht!

HOFFNUNG FÜR FLÜCHTLINGE

Ach wie schön, wie kluge JuristInnen doch manchmal die Welt vom Kopf auf die Füße stellen können! Das Berliner Verwaltungsgericht hat diese Woche zunächst nicht nur die Räumung der von noch etwa 45 Flüchtlingen bewohnten Schule – und damit deren Entsenden in die Obdachlosigkeit – untersagt. Es hat auch einen weiteren, die ehemaligen OranienplatzbesetzerInnen betreffenden Beschluss gefasst, der für diese eine gute Nachricht ist.

Das Gericht macht darin – einer der im Einigungspapier zwischen Senat und PlatzbesetzerInnen erfassten Flüchtlinge hatte gegen seine Überweisung nach Bayern geklagt – unmissverständlich deutlich, dass der Senat mit der Einigung vom März auch Zugeständnisse an die Flüchtlinge gemacht hat.

Dabei bezieht es sich in seiner Begründung des Beschlusses, dass die Überstellung des Flüchtlings nach Bayern nicht rechtmäßig sei, gar nicht so sehr auf den Inhalt der zwischen den Flüchtlingen und Integrationssenatorin Dilek Kolat (SPD) getroffenen Vereinbarung. Allein dass der Senat sich zu den Verhandlungen entschlossen und deren Ergebnis mit mehreren Senatsmitgliedern öffentlich vorgestellt habe und zudem noch die Flüchtlinge, die der Einigung zustimmten, mit entsprechenden Dokumenten ausstattete, lasse den Schluss zu, dass die Einigung keineswegs eine „unverbindliche Absichtserklärung“ sei. Andersherum gesagt: Ließe sich aus dem Papier nichts ableiten, hätte man die an der Einigung teilnehmenden Flüchtlinge nicht auf einer Liste versammeln und mit entsprechenden Ausweisen versehen müssen.

Innensenator Frank Henkels (CDU) Versuche, die Einigung als wirkungslos darzustellen, sind damit ad absurdum geführt. Für viele Flüchtlinge aber bedeutet dieser Gerichtsbeschluss, dass sie doch wieder etwas Hoffnung auf Fairness und Rechtsstaatlichkeit haben können. ALKE WIERTH