: BürgerInnen und ihre Rechte
betr.: „Das Elbtal ist nicht absolut geschützt“, taz vom 7. 6. 07
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes letzte Woche könnten unterschiedlicher nicht sein. So wird mit der Begründung, die Entscheidung der Bürger sei höchstes Recht in diesem Staat, ein Brückenbau erzwungen, von dem neben der örtlich zuständigen Stadtratsmehrheit selbst viele frühere Befürworter inzwischen nichts mehr wissen wollen.
Vom berechtigterweise gefährdeten Weltkulturerbe-Status abgesehen geht es hier zu Zeiten der Diskussion über Autoverkehr und Klimawandel ausschließlich um ein gigantisches Straßenbauprojekt. Die einst über die Brücke geplante Straßenbahnstrecke wurde ja bereits gestrichen. Argumente der Weltöffentlichkeit und der Unesco sind für das Gericht ebenfalls nicht maßgebend. Hier sind wir in Deutschland dann nicht mehr global.
Bei der Auslegung des Versammlungsrechtes um Heiligendamm wird der Bürger durch das Bundesverfassungsgericht dann allerdings nicht mehr für ganz so mündig angesehen. Da zählt seine Stimme vor Gericht nichts. Hier schloss sich das Gericht nicht einmal der offiziellen Meinung der gewählten deutschen Bundeskanzlerin zur Demonstrationsfreiheit an. Vielmehr erkannte es die Auffassung des russischen Präsidenten zu Demonstrationen de facto auch als deutsches Recht an.
Wenn das keine gelenkte Demokratie bzw. gelenkte Justiz in Deutschland ist, frage ich mich, was ist gelenkte Demokratie? Aber vielleicht erklären uns das die Verfassungsrichter einst, wenn das Elbtal kein Weltkulturerbe mehr ist.
WERNER KLINGBEIL, Nürnberg