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Archiv-Artikel

BGH sieht kein Monopol

Kläger unterliegt bei Prozess gegen Gaspreiserhöhungen

KARLSRUHE afp ■ Im Streit um die richterliche Gaspreiskontrolle hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klage eines pensionierten Richters aus Heilbronn abgewiesen. Nach dem am Mittwoch verkündeten Urteil ist die Anhebung der Tarife zum 1. Oktober 2004, die der Kläger angegriffen hatte, zwar grundsätzlich durch die Justiz überprüfbar. Allerdings entspreche die Erhöhung der Billigkeit, weil die Versorgungsgesellschaft nur die erhöhten Bezugskosten an die Kunden weitergibt.

Im Streit ging es darum, ob die Gaspreise auf ihre sogenannte Billigkeit überprüft werden können. Nach Paragraf 315 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geht dies, wenn einseitig vertraglich bestimmte Leistungen nicht angemessen sind, etwa bei der öffentlichen Daseinsvorsorge oder zu Krankenhauspflegesätzen. Für die Auffassung, Gasversorger seien keine Monopolunternehmen, spricht laut Gericht, dass Neukunden etwa ihre Wärmeversorgung durch konkurrierendes Heizöl, Kohle oder Fernwärme decken könnten. Der dadurch für Gasversorger entstehende Wettbewerbsdruck könnte auch Altkunden zugute kommen, auch wenn für sie der Wechsel zu einer anderen Energieart wegen der Kosten keine echte Alternative darstellt.