: Verbindliche Plebiszite stehen zur Wahl
Initiative beantragt Volksentscheid über Volksentscheide. Die soll am Ende auch der Senat ernst nehmen müssen
Am 14. Oktober werden die HamburgerInnen bestimmen können, wie verbindlich Volksentscheide sein sollen. Den Antrag für einen entsprechenden Volksentscheid reichten die Initiatoren des erfolgreichen Volksbegehrens „Hamburg stärkt den Volksentscheid“ gestern ein.
Die Initiative will die Verbindlichkeit von Volksentscheiden erhöhen, die Hürden senken und den Katalog der Themen, über die das Volk abstimmen darf, weiter fassen. Um die Verbindlichkeit zu erhöhen, muss die Verfassung geändert werden. Mindestens die Hälfte der Wahlberechtigten, 610.000 Menschen, müssten dem zustimmen.
„Hamburg stärkt den Volksentscheid“ ist eines von zwei Bürgerbegehren, die die von der CDU-Mehrheit in der Bürgerschaft beschlossene Einschränkung der direkten Demokratie rückgängig machen wollen. Beide waren von rund 100.000 Hamburgern unterzeichnet worden. Jeweils 62.000 Unterschriften hätten genügt.
Die breite Zustimmung setzte die CDU unter Druck. Sie entschloss sich, dem Volk auf halbem Weg entgegenzukommen, indem sie das Bürgerbegehren „Hamburg rettet den Volksentscheid“ übernahm. Damit können die Unterschriften für Volksbegehren wieder auf der Straße gesammelt werden, was die Erfolgschancen steigert.
Eine Stärkung des Volksentscheids lehnte Bürgermeister Ole von Beust (CDU) mit dem Argument ab, damit solle „die repräsentative Demokratie auf den Kopf gestellt werden“. Mit diesem Geist hat sich die CDU gleich über zwei erfolgreiche Volksentscheide hinweggesetzt: Gegen den Volkswillen verkaufte sie den Landesbetrieb Krankenhäuser (LBK) und entschärfte ein vom Volk beschlossenes neues Wahlrecht. KNÖ