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Archiv-Artikel

Einspruch gegen höhere Gaspreise

BERLIN dpa ■ Nach dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) haben Verbraucherschützer die Gaskunden aufgerufen, gegen jede Preiserhöhung rasch Einspruch zu erheben. Diese werde dem Urteil zufolge erst dann fällig, wenn ein Gericht die Billigkeit bestätigt habe, erklärte der Bund der Energieverbraucher. Kunden sollten deshalb eine Erhöhung nicht zahlen, „das kann man aus dem Urteil lernen“, sagte der Vereinsvorsitzende Aribert Peters. Auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen empfiehlt, eine Erhöhung entweder nur unter ausdrücklichem Vorbehalt zu zahlen oder den Preis direkt zu kürzen. Der BGH hatte am Donnerstag geurteilt, dass Verbraucher die Erhöhung ihrer Gaspreise gerichtlich überprüfen lassen können. Weist der Gasversorger allerdings nach, dass er gestiegene Bezugskosten weitergibt, ist die Erhöhung rechtens.