: Bund haftet für T-Aktien-Schicksal
BONN dpa ■ Für den Niedergang der T-Aktie am US-Markt muss nicht nur die Telekom, sondern auch die Bundesrepublik als Großaktionär haften. Das entschied das Bonner Landgericht in einem Grundurteil. Der Konzern hatte das Finanzministerium sowie die KfW auf Zahlung von rund 112 Millionen Euro verklagt. Der Bund kann das Urteil noch anfechten. 2000 ging die Telekom an die US-Börse, mit einem Kurs von 66,50 Euro. Bald fiel er auf rund 10 Euro, woraufhin US-Aktionäre eine Sammelklage anstrengten und 400 Millionnen Dollar Schadenersatz verlangten.