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: Bürokratische Zwangshandlung

Die Entscheidung von Umweltminister Eckhard Uhlenberg (CDU), die Giftmüll-Importe aus Australien zu untersagen, ist lobenswert. Allerdings hat sich der Minister mit seiner Absage an die Australier viel zu lange Zeit gelassen und dann auch noch einen externen Gutachter mit der Prüfung des Falles beauftragt. Das hinterlässt nicht unbedingt den Eindruck, der Umweltminister habe den Import von vornherein nicht gewünscht. Eher liest es sich so, als habe Uhlenberg sich versichern lassen, dass er den Import verhindern muss.

KOMMENTAR VON ELMAR KOK

Denn das, was passiert ist, ist peinlich: Uhlenberg wartete auf Anträge aus Australien, die er dann letztlich wegen bestehender Gesetze ablehnen musste. Das ist die bürokratische Zwangshandlung. Hätte der Minister ein ehrliches Interesse gehabt, das profitable Müllgeschäft politisch zu verhindern, hätte er das schon längst tun können. Denn hätte er den Australiern deutlich gemacht, dass die Müllverbrennung in Nordrhein-Westfalen politisch definitiv unerwünscht ist, hätten sich alle Beteiligten den Ärger und das Ministerium einen externen Gutachter sparen können. Und der Minister stünde weitaus glaubwürdiger da als jetzt.

Dem politischen Gegner vorzuwerfen, in der Debatte zuvor mit den Ängsten der Bürger gespielt zu haben, ist verlogen. Denn gerade als Umweltminister muss Uhlenberg wissen, dass Umweltpolitik sich auch und gerade mit den Sorgen der Menschen um ihre Gesundheit beschäftigt. Nun hat Uhlenberg nach bestehender Gesetzeslage also festgestellt, dass es den Australiern zuzumuten ist, ihre Entsorgungskapazitäten so auszubauen, dass ihnen die Entsorgung im eigenen Land möglich ist. So muss letztlich festgestellt werden, wer die Umwelt geschützt hat: Die bestehenden Gesetze und nicht der Minister.