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Archiv-Artikel

Harter Kurs gegen Boykotteure

Studierende werfen Senator Dräger Aufforderung zum Rechtsbruch vor. Er soll Hochschulen angewiesen haben, Gebührenverweigerer sofort zu exmatrikulieren. Dräger bestreitet das

VON KAIJA KUTTER

Mit Spannung wurde an Hamburgs Hochschulen der 15. Juni abgewartet. Bis Freitag sollten alle Studierenden erstmals die Studiengebühr in Höhe von 500 Euro überwiesen haben. An diesem Tag sollte sich auch herausstellen, ob eine genügend hohe Quote von Studierenden am Gebührenboykott teilnimmt. Doch an Uni-Hamburg, TU-Harburg und Hafen-City-Uni wurde dieses Ziel verfehlt. Nur an der kleinen Hochschule für Bildende Künste (HfbK) wurde das Quorum erreicht. Mit 283 von 555 Studierenden verweigert mehr als die Hälfte die Zahlung.

An der großen Hamburger Uni haben zwar 6.078 ihr Geld zunächst auf ein Sperrkonto überwiesen. Das selbst gesetzte Quorum der dortigen Boykottinitiative lag aber bei 10.000 der 38.000 Studierenden. Die Gebühr für die 6.078 wurde nun termingerecht überwiesen. Nach Auskunft von Golnar Sephernia vom „Verein zur Förderung eines gebührenfreien Studiums“, sind aber trotzdem tausende von der Exmatrikulation bedroht. „Nach unseren Informationen haben etwa 5.000 Studierende weder auf das Boykottkonto noch auf das Uni-Konto überwiesen“, berichtet die Studentin. „Es sind vermutlich Resignierte, die es nicht schaffen, das Geld aufzutreiben“. Besonders empörend fände sie es da, dass die Behörde von Wissenschaftssenator Jörg Dräger (parteilos) die Hochschulen angewiesen habe, „alle, die in der nächsten Woche nicht bezahlt haben, zu exmatrikulieren“. Die Exmatrikulation solle bei Zahlung binnen zwei Wochen rückgängig gemacht werden, „danach aber nicht mehr“. Sephernia sieht darin eine „Kriegserklärung an alle Studierenden“ und den Beleg dafür, dass die Gebühren nicht sozial gerecht sind. Zudem verlange Dräger den Unis „massiven Rechtsbruch“ ab.

Auch der auf Hochschulrecht spezialisierte Anwalt Joachim Schaller hält ein solches Vorgehen für „nicht rechtens“. Steht doch in Paragraf 42 des Hochschulgesetzes, dass Studierende erst exmatrikuliert werden, wenn sie „bis zum Ablauf der Rückmeldefrist“ fällige Gebühren nicht zahlen. Schaller: „Die Studierenden sind aber fürs Sommersemester längst immatrikuliert. Die nächste Rückmeldefrist endet erst im Oktober“. Würde die Uni jetzt schon exmatrikulieren, könnten Studierende „Widerspruch mit aufschiebender Wirkung“ einlegen.

Drägers Sprecherin Sabine Neumann bestreitet, dass es eine neue Anweisung gibt. Diese sei „unnötig“, weil das Gesetz Exmatrikulation bei Nichtzahlung „eindeutig regelt“. Richtig sei aber, dass die KanzlerInnen der Hochschulen ein „einheitliches Verfahren“ abgestimmt hätten.

Auch Studierende der HfbK berichten von einem Treffen in der Behörde, bei dem ihr Präsident Martin Köttering auf Kurs gebracht worden sei. Wie berichtet hatte dieser erklärt, er werde Nichtzahlende nach einer Mahnfrist exmatrikulieren. Die Boykotteure wollen am Montag über ihr weiteres Vorgehen beraten.