LOHNDUMPING : Jobcenter siegt in zweiter Instanz
COTTBUS | Im Streit um Lohndumping hat eine Arbeitsagentur aus Südbrandenburg vor Gericht einen weiteren Erfolg erzielt. Weil er sittenwidrige Löhne gezahlt hat, muss ein Rechtsanwalt rund 3.400 Euro an das Jobcenter Oberspreewald-Lausitz zahlen. Dieses hatte den Lohn von zwei Bürohilfen aufgestockt, die einen Stundenlohn von 1,53 und 1,64 Euro erhalten hatten. Das sei für den Steuerzahler nicht hinnehmbar, hieß es in der Klage. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gab der Behörde recht. (dpa)