: Geldwäsche „meldepflichtig“
LUXEMBURG rtr ■ Bei einem Verdacht von Geldwäsche müssen Anwälte in Europa ihre Klienten künftig bei den Behörden melden. Das entschied der Europäische Gerichtshof gestern. Die Meldepflicht beziehe sich nur auf Fälle, in denen noch nicht strafrechtlich ermittelt werde, das Recht auf einen fairen Prozess werde nicht tangiert. Solche Verpflichtungen seien gerechtfertigt, um effektiv gegen Geldwäsche vorzugehen, so die Richter. Die belgische Anwaltskammer hatte gegen ein entsprechendes Gesetz zur Umsetzung einer EU-Richtlinie gegen Geldwäsche geklagt.