Hitlergruß erlaubt – für V-Leute

GESETZE „Szenetypische Straftaten“ von Verfassungsschutzspitzeln sollen nicht verfolgt werden, erklärt der SPD-Innenpolitiker Lischka im taz-Interview

BERLIN taz | Die SPD unterstützt Pläne von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), V-Leuten des Verfassungsschutzes für bestimmte Straftaten künftig Straffreiheit zu garantieren. „Eng beschränkte Ausnahmen von der Strafverfolgung bei sogenannten szenetypischen Straftaten sind sinnvoll“, sagte Burkhard Lischka, der innenpolitische Sprecher der SPD, im taz-Interview.

Konkret geht es bei dem Vorhaben der Großen Koalition um Straftaten, bei denen nicht in die Grundrechte anderer Personen eingegriffen wird, etwa das Zeigen des Hitlergrußes, die Verwendung von NS-Kennzeichen, die Vermummung bei Demonstrationen oder das Schwenken einer IS-Fahne. Auch die Mitgliedschaft in kriminellen und terroristischen Vereinigungen soll V-Leuten künftig straffrei möglich sein. Bei Straftaten zulasten anderer Personen soll die Staatsanwaltschaft unter engen Voraussetzungen von Strafverfolgung absehen können.

Lischka betonte, dass es eine Forderung der SPD gewesen sei, die Auswahl und Arbeit der V-Leute des Bundesamts für Verfassungsschutz erstmals gesetzlich zu regeln. „Wer bereits zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, darf nicht mehr als V-Mann für den Verfassungsschutz tätig werden“, betonte Lischka. Und wenn ein V-Mann erhebliche Straftaten begehe, dann sei der Einsatz unverzüglich zu beenden. CHR

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