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Archiv-Artikel

Bettensteuer storniert

Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die Bettensteuer in Goslar für unrechtmäßig erklärt. Grundsätzlich könne in Niedersachsen zwar eine Bettensteuer erhoben werden, doch sei die Satzung nicht differenziert genug ausgestaltet worden. In Hotels zahlen Gäste bislang 90 Cent oder – bei vier Sternen und mehr – einen Euro pro Nacht. In Pensionen und Ferienwohnungen sind es 75 Cent. Statt der Hotelkategorie hätte die Satzung die Übernachtungskosten berücksichtigen müssen. Auch deshalb sei die Regelung nicht gerecht. Auf Goslar können nun Rückzahlungen von bis zu 800.000 Euro zukommen. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.  (dpa)