: Kontoschnüffelei erlaubt
Bundesverfassungsericht billigt staatliche Überprüfung
KARLSRUHE afp ■ Der Staat darf auch weiterhin die allgemeinen Kontodaten mutmaßlicher Steuersünder überprüfen. Vermuten die Behörden Sozialleistungsbetrug, müssen sie allerdings noch die Bedingungen für entsprechende Abfragen präzisieren, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Bis Mai 2008 muss die Politik demnach festlegen, welche Behörden befugt sind, Daten wie etwa den Namen und die Kontonummer bei Banken automatisiert abzufragen. Dem Gericht zufolge ist die Datenabfrage bei konkreten Verdachtsmomenten zulässig, weil sie geeignet und erforderlich ist, Steuer- und Sozialbetrug zu bekämpfen (Az.: 1 BvR 155/03).
Durch das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit sollen die Finanzämter Zugriff auf die Daten von 500 Millionen Bankkonten und Wertpapierdepots bekommen. Im letzten Jahr nutzten sie dieses Instrument in rund 81.000 Verdachtsfällen. Dabei erfahren die Finanzbehörden neben Namen, Adresse und Geburtsdatum des Inhabers auch die Nummern aller Bankkonten, Wertpapierdepots und Bausparverträge. Mitgeteilt wird auch, wann ein Konto eröffnet oder geschlossen wurde und wer verfügungsberechtigt ist.