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Archiv-Artikel

Rot-Grün spart Mandate ein

Bremische Gesellschaften müssen mit weniger AufsichtsrätInnen auskommen. Weniger Posten auch für Abgeordnete

Von mnz

Wie viele Aufsichtsratsmandate der Senat in bremischen Gesellschaften bislang inne hat, konnte Bürgermeisterin Karoline Linnert gestern selbst nicht so genau sagen. „Über 100“ seien es aber schon. Fest steht: Es sollen künftig genau 38 weniger sein. Die Gremien werden entweder verkleinert – so müssen bei der Rennbahn künftig zwei statt bisher vier AufsichtsrätInnen genügen –, oder aber der Senat zieht sich ganz zurück. Darauf hat er sich gestern verständigt – und gleichzeitig festgelegt, dass die SenatorInnen maximal fünf Mandate inne haben sollen. Mit Ausnahme des Wirtschaftssenators: Ihm werden sechs Posten zugestanden. Damit hat Ralf Nagel (SPD) sschon zurück gesteckt: Ex-Finanzsenator Ulrich Nußbaum etwa, einst aufgefordert, seine Aufsichtsratsmandate aufzulisten, hörte bei acht auf zu zählen. Mehr fielen ihm seinerzeit auf Anhieb nicht ein.

Reduziert wird auch die Zahl der Aufsichtsratsmandate, die der Senat dem Parlament überlässt. Bisher waren es 45, künftig sind es 29. Dabei säßen die Abgeordneten keineswegs als KontrolleurInnen in den Aufsichtsräten, betont Linnert – sondern ob ihres „politischen Sachverstandes“. Und als VertreterInnen des Senates. Deshalb werde es auch „keine Spielchen“ geben, die einzelnen Mandate zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen aufzuteilen. „Die Kontrolle findet in den Ausschüssen und Deputationen statt“, so Linnert. Eine Stimmbindung – so wie in der Vergangenheit – werde es nicht mehr geben, stattdessen setzt die Grünen-Politikerin darauf, „dass man miteinander spricht, wenn es Probleme gibt“. Ein freies Mandat könne es nicht geben: „Die Mehrheit des Senates darf nicht gefährdet sein.“

Wird ein Aufsichtsratsmandat vergütet – so wie etwa bei der Gewoba, der BLG oder der Bremer Landesbank – so dürfen StaatsrätInnen und BeamtInnen von diesem Geld maximal 6.100 Euro im Jahr behalten, den Rest müssen sie abführen. Mitgliedern des Senates ist es von Rechts wegen verboten, auf Ansprüche zu verzichten. Sie wollen dies jedoch freiwillig tun, kündigte Linnert an. mnz