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Archiv-Artikel

Freie Hand für Christian Weber

Grünen stimmen der Ernennung von Ex-Senatorin Röpke als Parlamentsdirektorin zu. Ausschreibung „unzulässig“

Von mnz

Bremens ehemalige Sozialsenatorin Karin Röpke (SPD) wird Direktorin der Bürgerschaft. Die Grünen beschlossen nach „ausführlicher“ Debatte „einstimmig“, dem entsprechenden Vorstoß von Parlamentspräsident Christian Weber (SPD) zuzustimmen, wie der grüne Fraktionschef Matthias Güldner gestern sagte. Eine Ausschreibung der Stelle, wie von den Oppositionsparteien gefordert, komme aus rechtlichen Gründen überhaupt nicht in Frage, so Güldner.

SPD und CDU beschlossen 2003 gemeinsam, dass Stellen im nahen Umfeld des Bürgerschaftspräsidenten nicht mehr öffentlich ausgeschrieben werden müssen – auch jene des Parlamentsdirektors, die derzeit noch mit Rainer Oellerich besetzt ist. Die Gesetzesänderung wurde als „Lex Gerling“ bekannt, weil Weber den Weser-Kurier-Redakteur Wigbert Gerling zu seinem persönlichen Sprecher machen wollte – obwohl es bereits eine Sprecherin der Bürgerschaft gab. Die große Koalition sprach damals von einer „Stärkung des Parlaments“: Dessen Präsident würde fortan mit den SenatorInnen gleichgestellt. Die dürfen ihre persönlichen MitarbeiterInnen auch selbst aussuchen. Und davon macht Christian Weber jetzt Gebrauch.

Das dazugehörige Gesetz werde von der rot-grünen Koalition schon im Herbst geändert, versprach Güldner – ein entsprechender Entwurf von SPD und Grünen sei bereits „in trockenen Tüchern“. Weber sei mit seinen Kompetenzen „unverantwortlich“ umgegangen, so Güldner. In den Reihen der Grünen gebe es deshalb nach wie vor „massive Kritik“ an Weber.

Der Parlamentspräsident selbst beruft sich darauf, dass das „Vertrauensverhältnis“ zu Oellerich „zerrüttet“ sei. Dem mochte auch Güldner nicht widersprechen: „An ein gedeihliches Zusammenarbeiten“ mit dem jetzigen Parlamentsdirektor sei nicht mehr zu denken. Wenn Oellerich nun aus dem Amt ausscheide, sei das im allseitigen Interesse.

Zugleich zeigten sich die Grünen versöhnlich gegenüber Röpke: Trotz ihres Fehlverhaltens beim Klinikskandal sowie dem Fall Kevin dürfe ihr „kein lebenslanges Berufsverbot“ auferlegt werden, so Güldner. „Von der Qualifikation her kommt sie in Frage.“ mnz