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Archiv-Artikel

Brandhäuser in St. Georg wären zu retten

Landgericht: Technischer Totalschaden liegt nicht vor. Mietverhältnisse bleiben bestehen. Der Bezirk Mitte hat allerdings bereits eine Abrissgenehmigung erteilt. Man sei froh, dass wenigstens die Fassade erhalten bleibe

Das durch Brandstiftung zerstörte Haus Lange Reihe 57/ 59 könnte gerettet werden. Zu diesem Schluss ist das Landgericht Hamburg jetzt in einem Urteil gekommen. Das Gericht gab damit den Betreibern eines Stehcafés im Erdgeschoss recht: Deren Mietverhältnis bestehe fort, weil das Gebäude zu wesentlichen Teilen unzerstört sei und wieder aufgebaut werden könne. Die Bezirksverwaltung schätzt das anders ein: Sie erklärte das Haus für unbewohnbar und erteilte am 12. Juni eine Abbruchgenehmigung.

Der Fall ist pikant, weil mit dem Abriss das wahrscheinliche Ziel der Brandstifter, die Zerstörung des Hauses erreicht würde. Den jetzigen Eigentümern, der Firma Frank Heimbau Nord, der keiner vorwirft, etwas mit der Brandstiftung zu tun zu haben, verschafft ein Neubau die Möglichkeit, höherwertig zu bauen.

Wie das Gericht feststellt, wurde das Haus am 1. März 2005 in Brand gesteckt. Die Täter wurden nicht ermittelt. Die Eigentümerin Cantina Bau und Boden Projektentwicklungsgesellschaft reparierte den Schaden nicht. Sie setzte auch kein Notdach auf das Gebäude, so dass Regenwasser in das Gebäude eindringen konnten. Stattdessen verkaufte sie das Gebäude Ende 2005 an Frank Heimbau. Der Kläger-Anwalt, Helmut Voigtland, behauptet unter Berufung auf notarielle Unterlagen, Cantina habe die Immobilie für 1,8 Millionen Euro gekauft und für 2,35 Millionen weiterverkauft. Geschäftsführer der Cantina war Hauke Hillmer, der in den Skandal um die Osmani Brüder und die ausgeplünderte Volksbank Lauenburg verwickelt ist. Hillmer saß im Aufsichtsrat der Volksbank.

Trotz dieser zwielichtigen Vorgänge sahen die Mitglieder der Bezirksversammlung Mitte keinen Grund den Abriss zu verhindern. Den Sachverständigen zufolge würde sich ein Wiederaufbau nicht lohnen, sagt der CDU-Abgeordnete Gunter Böttcher. Das Urteil habe lediglich privatrechtliche Bedeutung und habe nicht zur Folge, dass das Haus wieder aufgebaut werden müsse, sagt Michael Osterburg von der GAL . „Wir haben bewirkt, was in dieser Situation zu machen war, nämlich den Erhalt der Fassade“, sagt Hubert Piske von der SPD. Der GAL-Bürgerschaftsabgeordnete Claudius Lieven hat jetzt eine Kleine Anfrage zum Thema gestellt. GERNOT KNÖDLER