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Archiv-Artikel

Keine vollendeten Tatsachen

PLANUNGSSTOPP Verwaltungsgericht untersagt Beschluss für das Pergolenviertel in der City-Nord

Von KVA

Das Verwaltungsgericht hat der Bezirksversammlung Nord per einstweiliger Verfügung untersagt, am morgigen Donnerstag über den neuen Bebauungsplan für das sogenannte neue „Pergolenviertel“ in der City-Nord an der Hebebrandstraße abzustimmen. Die Bezirkspolitiker wurden verpflichtet, die Entscheidung auszusetzen, bis das Verwaltungsgericht im Eilverfahren über die Klage zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Eden für jeden – Hebebrand bleibt grün“ entscheiden hat.

Hintergrund ist des Konflikts um die Bebauung des 32 Hektar großen Terrains mit 1.400 Wohnungen für den gehobenen Mittelstand, dem Grünanlagen zwischen Rübenkamp und Alte Wöhr sowie die Kleingartenkolonien „Heimat“ und „Barmbeker Schweiz“ mit 300 Schrebergärten zum Opfer fallen würden. Auch der seit 19 Jahren dort ansässige Bauwagenplatz „Borribles“ an der Hebebrandstraße müsste dem Neubauprojekt weichen. „Die Stadt Hamburg hat wieder einmal mehr eine ,Premiumlage‘ entdeckt, welche es noch ökonomisch auszuschöpfen gilt“, kritisierten die Bauwagenplatz-Aktivisten.

Die Anwohnerinnen-Initiative „Eden für jeden“ hatten gegen die Bebauung ein Bürgerbegehren gestartet, um das Biotop in der Region zu erhalten und im Februar 2013 den Antrag mit den mehr als 10.000 notwendigen Unterstützer-Unterschriften eingereicht, was für einen Bürgerentscheid ausreicht. Obwohl der Text anfangs juristisch mit dem Bezirksamt Nord abgestimmt war, erklärte dasselbe im März 2013 das Begehren für unzulässig. Der Bezirk sei von der Bezirksaufsicht der Finanzbehörde angewiesen worden, zügig die Voraussetzungen für die Bebauung zu schaffen. „Das Bezirksamt hat gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt“, sagt Sprecherin Katja Glahn. Eine Entscheidung des OVG bleibe abzuwarten.  KVA