: Haftbefehl gegen Kneipenwirt
Nach einem tödlichen Wett-Trinken mit einem Jugendlichen sitzt ein Berliner Kneipenwirt in Untersuchungshaft. Dem 26-Jährigen werde Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen, teilte eine Justizsprecherin am Dienstag mit. Der Wirt soll einen 16-Jährigen bei dem Gelage am 25. Februar 40 Gläser Tequila ausgeschenkt haben, selbst aber sehr viel weniger getrunken haben. Danach soll der Wirt den zusammengebrochenen Schüler in dem Lokal zurückgelassen haben. Gäste alarmierten die Rettungskräfte. Der Gymnasiast fiel ins Koma, aus dem er nicht mehr erwachte. Ende März starb der Junge an den Folgen der Alkoholvergiftung. Die Verhaftung des Wirts erfolgte jetzt aufgrund von neuen Polizeierkenntnissen. Offenbar haben sich Zeugen gefunden, die das von dem Mann in Abrede gestellte Wettrinken bestätigen. Die Kneipe in Charlottenburg ist laut Polizei inzwischen geschlossen. Der Fall hatte eine Debatte über das so genannte Koma-Saufen von Jugendlichen auf Flaterate-Partys ausgelöst. Laut Gesetz dürfen Bier, Wein und Sekt nicht an unter 16-Jährige, branntweinhaltige Getränke nicht an unter 18-Jährige abgegeben werden. Außerdem ist es Wirten nicht erlaubt, offensichtlich Betrunkenen weiter Alkohol auszuschenken. DPA, TAZ