: Bayern fördert „Landeskinder“
MÜNCHEN ap ■ Die Beschränkung des bayerischen Landeserziehungsgeldes auf Eltern aus 30 europäischen Staaten ist rechtens. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof urteilte, die zusätzliche Förderung der „Landeskinder“ und ihnen gleichgestellter Bürger sei keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung. Der Hof wies die Klage des Sozialgerichts München ab. Bayern zahlt geringverdienenden Eltern zusätzlich 150 bis 300 Euro im Monat. Ausländer, die nicht aus der EU, Norwegen, Island oder Liechtenstein kommen, sind davon ausgeschlossen. Da das Landeserziehungsgeld eine freiwillige Zusatzleistung sei, sei die gezielte Begünstigung der „Landeskinder“ möglich. (Az. Vf. 6-V-06)