: Reduzierte Forderungen
JUSTIZ Die fünf Sicherungsverwahrten im Hungerstreik in Celle rücken von einigen ihrer Forderungen ab. Justizministerium verweist auf rechtliche Probleme. Noch fehlten gesetzliche Bestimmungen
SPRECHER JUSTIZMINISTERIUM
In den Hungerstreik von fünf Sicherungsverwahrten in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Celle kommt Bewegung. Die Männer hätten ihre zu Beginn aufgestellten 25 Forderungen auf vier Kernpunkte reduziert, sagte ein Sprecher des Justizministeriums am Dienstag in Hannover. Gegenüber einem Abteilungsleiter in der JVA hätten die Männer betont, dass sie ihren Hungerstreik beendeten, wenn die Freigrenzen für Einkommenspfändungen verbessert würden, das Taschengeld verdoppelt, mehr Geld für Einkäufe zur Verfügung stünde und mindestens vier begleitete Freigänge pro Jahr möglich wären.
Aus Ministeriumssicht ist dies jedoch wegen fehlender gesetzlicher Bestimmungen nicht sofort möglich. So sei etwa die Anhebung der Pfändungsfreigrenze ein Bundesgesetz, andere Regelungen wie die für das Taschengeld seien Teil des neuen Vollzugsgesetzes für Sicherungsverwahrte. „Hier fehlen uns noch die Leitlinien des Bundes“, sagte der Sprecher.
Auch in Zukunft unerfüllbar blieben Forderungen nach Damenbesuch und unbeschränktem Internetzugang. Das gleiche gelte für zusätzliche Getränke, sofern diese Alkohol enthielten.
Seit 16 Tagen verweigern 5 der 20 Sicherungsverwahrten aus Celle jegliche Nahrungsaufnahme. „Ihr Gesundheitszustand ist aber nach wie vor stabil“, betonte der Sprecher. In der vergangenen Woche war einer der Männer wegen einer Diabeteserkrankung vorsorglich in die JVA-Klinik nach Lingen verlegt worden.
Die fünf Sicherungsverwahrten berufen sich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach der die Länder bis 2013 den Vollzug der Sicherungsverwahrung mit einem deutlicheren Abstand zum Strafvollzug neu auszurichten haben.
Niedersachsen plant bis 2013 den Bau einer Anstalt für Sicherungsverwahrte bei Göttingen. Die 54 geplanten Plätze sollen auch für Straftäter aus Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern genutzt werden. (dpa)