: Geheimnis um eine verlorene Hand
SPUREN Viele Rätsel um das Attentat von 1980 sind noch ungeklärt. Auch diese Fragen will die Bundesanwaltschaft wieder aufgreifen
KARLSRUHE taz | Die bisherigen Ermittlungen zum Oktoberfest-Anschlag ließen viele Fragen offen. Hier die wichtigsten:
Mit wem stritt der Attentäter kurz vor dem Anschlag? Mehrere Zeugen sahen, wie Gundolf Köhler kurz vor dem Explodieren der Bombe mit zwei heftig gestikulierenden Männern diskutierte. Waren es Mittäter?
Wer saß bei Köhler im Auto? In den Aschenbechern von Köhlers Auto fanden sich 48 Zigarettenkippen von sechs verschiedenen Marken. Fuhren Mittäter mit Köhler zum Tatort? Die Kippen wurden schon 1981 vernichtet. DNA-Untersuchungen sind deshalb nicht mehr möglich.
Wer lieferte den Sprengstoff? Im Verdacht stand der Neonazi Karl-Heinz Lembke, der in Norddeutschland Depots mit Waffen und Sprengstoff angelegt hatte. Lembke gehörte zur Wehrsportgruppe Hoffmann, zu der auch Köhler Kontakt hatte. Die Rolle Lembkes konnte nicht mehr aufgeklärt werden. Am Tag vor einer Befragung knüpfte sich Lembke 1981 in der Untersuchungshaft auf. Er hinterließ einen kryptischen Abschiedsbrief im Nazijargon. Der von Köhler benutzte Sprengstoff konnte nicht mit dem Material Lembkes verglichen werden, da die Sprengladung in München spurenlos explodierte.
Steckte die Wehrsportgruppe Hoffmann hinter dem Anschlag? Köhler galt als Anhänger der Gruppe und übte wohl zweimal mit ihr. Aufschluss über die Verwicklungen von Karl-Heinz Hoffmann und seiner paramilitärischen Gruppe könnten polizeiliche Unterlagen geben, die jüngst im Bayerischen Hauptstaatsarchiv gefunden wurden.
Wem gehörte die abgetrennte Hand? Sie wurde im Umfeld des Anschlags gefunden, konnte keinem Opfer und auch nicht Köhler zugeordnet werden. Nach Informationen der SZ fanden sich Fingerabdrücke der Hand auf Studienunterlagen von Köhler. Sie verschwand inzwischen in der Münchener Rechtsmedizin, kann also nicht mehr auf DNA untersucht werden.
Warum vernichtete die Bundesanwaltschaft weitere Asservate? 1997 hatte die Bundesanwaltschaft die noch verbliebenen Beweismittel vernichtet. Angeblich ist das bei aufgeklärten Verbrechen üblich. 1997 waren die neuen Methoden der DNA-Analyse bereits bekannt. Dennoch wurden vor der Vernichtung keine neuen Untersuchungen vorgenommen. CHRISTIAN RATH