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Archiv-Artikel

Antiterrorgesetze um vier Jahre verlängert

BÜRGERRECHTE Bank- und Flugdaten werden jetzt zentral abgerufen. Kommission prüft Rechtslage

BERLIN dapd | Deutsche Sicherheitsbehörden können auch in Zukunft auf Bank- und Flugdaten von Terrorverdächtigen zugreifen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine Verlängerung der Antiterrorregelung um weitere vier Jahre. Die Ministerrunde einigte sich außerdem darauf, eine Kommission einzurichten, die die deutsche Gesetzgebung seit den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA kritisch betrachten soll.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, kritisierte beides als unbefriedigend. Die Opposition beklagte einen Raubbau an Bürgerrechten. Die rot-grüne Bundesregierung hatte in der Folge des 11. September 2001 eine ganze Reihe von Gesetzesänderungen beschlossen. Die Sicherheitsbehörden bekamen damals unter anderem erweiterte Befugnisse, auf Daten zuzugreifen. Die Regelungen wären im Januar 2012 ausgelaufen.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatten wochenlang über eine Verlängerung gestritten. Ende Juni waren sie sich endlich einig geworden.

Mehrere Befugnisse werden nun erweitert: So können die Verfassungsschützer in Zukunft an zentralen Stellen Auskünfte über Flugbuchungen und Kontodaten von Terrorverdächtigen einholen. Bisher mussten sie diese Informationen einzeln bei Fluggesellschaften und Banken abfragen. Andere Befugnisse werden dagegen gestrichen – etwa die Möglichkeit, Informationen über Postverkehr und Postfächer einzuholen.

Die Regierung will außerdem eine Kommission einrichten, die die Gesetzgebung seit den Terroranschlägen vom 11. September genauer unter die Lupe nimmt und auch die Organisation der Geheimdienste und Sicherheitsbehörden auf den Prüfstand stellt. Friedrich und Leutheusser-Schnarrenberger wollen die Runde selbst leiten. Hinzu kommen acht Experten – jeweils einer aus den beiden Ministerien und sechs externe Fachleute. Die Arbeit soll im Herbst beginnen. Ein erster Zwischenbericht ist für 2012 angekündigt.

Leutheusser-Schnarrenberger bezeichnete die Einrichtung der Kommission als „Trendwende in der Innen- und Sicherheitspolitik“. Die Gesetzgebung seit dem 11. September werde „einer umfassenden und kritischen Gesamtschau unterzogen“.