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Archiv-Artikel

Timo will leben. Dann soll er

RISIKO Bei Timos Geburt macht die Hebamme Fehler, er wird per Kaiserschnitt geholt – und atmet nicht. Heute, acht Jahre später, ist er ein behindertes Kind. Wer ist schuld? Eine schwierige Frage. Es geht um viel Geld – und die Zukunft eines Berufs

9.55 Uhr: Schnitt. Zwei Minuten später ist Timo auf der Welt. 3.980 Gramm, 54 Zentimeter. Herzschlag: 0, Atmung: 0, Reflexe: 0

VON ANNE FROMM (TEXT) UND ELEONORE ROEDEL (ILLUSTRATION)

Es ist ein guter Tag für Timo. „Er hat die Krankenschwester angelacht“, sagt seine Mutter, als sie ihn zur Tür reinträgt. Es riecht nach Spaghetti Bolognese, die Oktobersonne scheint durch die Terrassentür. Angelacht, wie schön das klingt. Dabei weiß Maria Weidenfelder, dass Timo gar nicht lachen kann. Manchmal verzieht er seine Lippen, sodass es aussieht, als würde er lachen. Dann ist es meistens eine Spastik.

Auf den ersten Blick sieht Timo aus wie ein gesunder Schuljunge. Acht Jahre alt, dichte blonde Locken, blasse Haut, große, blaue Augen. Er ist sehr dünn, aber ein schönes Kind.

Es ist Freitagnachmittag, irgendwo in Deutschland. Wo, das wollen die Weidenfelders nicht öffentlich sagen, genauso wenig wie ihren richtigen Namen.

Die Mutter trägt ihren Sohn ins Wohnzimmer. Schlaff hängt er über ihre Arme, seine Augen starren ins Nirgendwo, er spricht nicht. Sie hält ihn fest und zieht Hose und Jacke aus. Sie legt ihn auf den Wickeltisch neben dem Badezimmer, öffnet seine Windel und massiert den Unterbauch mit zwei Fingern. Ein dünner Strahl läuft in die Windel. So macht das Maria Weidenfelder alle zwei Stunden, einmal am Tag massiert sie auch den Stuhl aus seinem Darm.

Timo kann seine Muskeln nicht kontrollieren. Er kann nicht sitzen, nicht stehen, nicht laufen. Wenn die Eltern ihn auf dem Schoß haben, müssen sie seinen Kopf halten, damit er nicht abknickt und ihm die Luft abschnürt. Wenn er schläft, müssen Krankenschwestern ihm den Unterkiefer halten, damit er nicht erstickt.

In der Nacht von Timos Geburt passiert genau das: Timo erstickt im Bauch seiner Mutter. Niemand weiß so richtig, warum. Als er nach neun Stunden endlich per Kaiserschnitt geholt wird, ist er tot. Keine Atmung, kein Herzschlag, keine Reflexe. Der Kinderarzt kämpft um das kleine Leben, und nach fünf Minuten schließlich erste schwache Herzschläge. Hypoxische Enzephalopathie steht im Gerichtsgutachten. Ein Hirnschaden, durch Sauerstoffmangel.

Wer ist schuld?

Um das herauszufinden, wurden viele Briefe verschickt, zwei Gutachten in Auftrag gegeben, ein Prozess wurde geführt. Am Ende, sieben Jahre nach Timos Geburt, erhält die Familie knapp eine Million Euro auf einen Schlag, dazu jeden Monat 3.800 Euro für die Pflege.

Timo ist versicherungstechnisch gesehen ein „Personengroßschaden“.

Wie sollen Kinder auf die Welt kommen? Auf natürlichem Weg, mit Hilfe von Hebammen? Oder doch unter dem wachsamen Auge der modernen Medizin, deren Aufgabe es ist, jedes Risiko zu minimieren?

Im vergangenen Sommer sah es kurz so aus, als würde sich diese Frage bald zugunsten der modernen Medizin entscheiden. Der Beruf der freien Hebammen drohte zu verschwinden. Die Nürnberger Versicherung, die letzte, die Hebammen haftpflichtversichert, kündigte an, sich im Juli 2015 vom Markt zurückzuziehen. Ohne Versicherung dürfen freie Hebammen nicht arbeiten. Dazu kommt, dass die Beiträge in den vergangenen Jahren extrem gestiegen sind. Im Jahr 1981 zahlte eine freie Hebamme noch 30,68 Euro jährlich. Jetzt sollen es 5.091 Euro werden. Betroffen wären jene rund 3.500 Hebammen, die nicht in einem Krankenhaus angestellt sind, sondern freiberuflich arbeiten und Geburtshilfe leisten.

Nun diskutiert das Kabinett kommende Woche ein Gesetz, es könnte die Lösung für die hohen Prämien sein.

Im Haus der Weidenfelders bringt die Mutter Timo in sein Bett hinten im Wohnzimmer. Hier liegt er den ganzen Tag. Kurz bevor er zur Welt kam, haben sie das Haus gekauft. Ein großer Garten mit alten Obstbäumen – die Söhne sollten es schön haben. Der Vater hat das Haus fast allein ausgebaut. Offene Räume statt Wände und Türen.

Der Grund dafür, dass die Versicherer die Prämien so hoch gesetzt haben, sind Kinder wie Timo – von denen es immer mehr gibt. Nicht weil die Hebammen immer mehr Fehler machen, sondern weil die moderne Medizin es ermöglicht, dass Kinder wie Timo lange leben. Die Kosten für ihre Therapie, für ihre Pflege, für einen hypothetischen Verdienstausfall und die gezahlten Schmerzensgelder sind so hoch wie nie zuvor. Die Krankenkassen holen sich dieses Geld zunehmend vor Gericht von den Haftpflichtversicherungen zurück – und die über die Prämien von den Hebammen.

Es ist der Oktober 2005, als Maria Weidenfelder zum dritten Mal schwanger wird. Ein Wunschkind. Sie und ihr Mann wissen, dass außerklinische Geburten gefährlich sein können. Aber sie haben keinen Grund anzunehmen, dass gerade ihnen etwas passiert. Der große Sohn, Maximilian, ist sechs, der kleine, Julian, drei. Weidenfelder ist 36, spätgebärend. Ihre Frauenärztin rät ihr zu einer Fruchtwasseruntersuchung. Sie lehnt ab.

Wieso soll sie das tun? Wenn das Kind behindert ist, möchte sie es trotzdem. Wozu das Risiko? Wozu sich verrücktmachen?

Die Frauenärztin überredet sie zu einem umfassenden Ultraschall. Februar 2006, 20. Woche. Glückwunsch, Ihr Kind ist kerngesund.

Ihr erster Sohn Max ist in einer Klinik zur Welt gekommen. Die Hebamme, die sie dort empfing, war seit 24 Stunden im Dienst, müde und wollte die Geburt schnell hinter sich bringen. Rein in den Kreißsaal, jetzt aber mal ordentlich pressen, na bitte schön, hier, Ihr Kind. Maria Weidenfelder musste darum kämpfen, ihr Neugeborenes über Nacht bei sich zu behalten. Zu Untersuchungen kamen Schwestern unangekündigt in ihr Zimmer, schnappten das Kind und verschwanden.

Das nächste Kind kam im Geburtshaus zur Welt. Sie war die einzige Gebärende, es war ruhig auf den Fluren, Julian kam schnell. So sollte auch die Geburt von Timo werden. Dasselbe Haus, die Hebamme kannte sie schon von der zweiten Geburt.

Es ist der Sommer 2006, die beiden Söhne begeistern sich für die Fußball-WM, und Timo lässt sich Zeit. Er ist schon fünf Tage überfällig und Maria Weidenfelder so rund, dass sie sich in der Hitze kaum bewegen kann. In einer Nacht Anfang Juli bekommt sie Wehen. Sechs Stunden liegt sie im Bett und spürt das leichte Ziehen im Unterleib, das kaum stärker wird. Dann, plötzlich, verliert sie viel Blut. Das ganze Bettlaken ist durchnässt. Sie rennt in das Badezimmer, ihr Mann ruft die Hebamme an. Kommt zu mir ins Geburtshaus, sagt die Hebamme. Blut, viel Blut, schreit Weidenfelder aus dem Bad. Trotzdem, kommt her. Die Mutter wird panisch, aber die Hebamme wird wissen, was sie tut. Die Gerichtsgutachterin, eine Ärztin, wird später feststellen, dass das der erste Fehler der Hebamme ist.

Maria Weidenfelder erzählt all das heute ohne Wut. Über Timos Bett hängen krakelige Kinderzeichnungen, daneben ist eine Schultüte. Die Schulpflicht gilt in Deutschland auch für schwerbehinderte Kinder. Timos Schule ist 20 Minuten mit dem Auto entfernt. Er wird morgens abgeholt und nachmittags nach Hause gebracht. In der Schule wird er gefüttert, gebettet, gepflegt. Er lernt dort nicht, er spielt auch nicht mit den andern behinderten Kindern. Er liegt im Bett, wie zu Hause auch. Vielleicht könnte er von der Schulpflicht befreit werden, aber seine Eltern wollen das nicht. Die Kinder in der Schule mögen ihn. Wenn die Mutter hört, dass sie mit ihm reden oder ihn streicheln, macht sie das glücklich. Die Schule gibt ihr aber auch sechs Stunden freie Zeit am Tag, zum ersten Mal seit acht Jahren.

Kaum ein Beruf ist so emotional besetzt wie der der Hebamme. Das wurde auch an dem Zuspruch deutlich, den die Hebammenproteste im Sommer bekamen, Zehntausende kommentierten auf Facebook. Man könnte meinen, auf dem Spiel stünde eine Berufsgruppe, mit der sehr viele Menschen ständig zu tun haben. Dabei kommen weniger als zwei Prozent der jährlich knapp 700.000 in Deutschland geborenen Kinder außerhalb einer Klinik zur Welt. Die überwiegende Mehrheit wird im Krankenhaus geboren.

Es ist sieben Uhr an dem Morgen der Geburt, als die Eltern bei der Hebamme ankommen. Die Blutung ist fast gestoppt. „Bräunliches Blut“, schreibt die Hebamme in das Aufnahmeprotokoll, „normale Menge“. Sie schließt das CTG an, Herztöne des Babys messen. „Baseline: 140 bis 160 Schläge pro Minute, etwas eingeschränkt.“ Das kleine Herz von Timo schlägt schneller als es sollte. Die Hebamme entscheidet sich trotzdem noch nicht, einen Arzt zu rufen. Der nächste Fehler.

Maria Weidenfelder hat noch viel Blut zwischen den Beinen, sie geht duschen und läuft über den Flur des Geburtshauses. Es ist schön hier. Ein kleines Haus, im Geburtszimmer steht ein Holzbett, daneben hängt eine Wiege für das Neugeborene, die Wände sind gelb gestrichen. Weidenfelder ist ruhig, jetzt ist sie ja in guten Händen, denkt sie. Ihre Wehen bleiben schwach. Eine Stunde später macht die Hebamme ein weiteres CTG.

8 Uhr: CTG wieder angeschlossen, Herztöne: 150 bis 160 Schläge pro Minute, in der Wehe erneut Herztonabfall auf 90 Schläge pro Minute.

Das kleine Herz ist noch einmal schneller geworden und fällt ungewöhnlich tief ab. Der Ausdruck auf dem CTG sieht jetzt aus wie Vogelschwingen: lange Bögen auf hoher Frequenz, kurze, tiefe Einschnitte dazwischen. Die Hebamme entscheidet sich zu verlegen. Zu spät, wie die Gutachterin später für den Prozess schreibt.

8.12 Uhr: Anruf bei Rettungsleitstelle.

Die Hebammenverbände haben im Sommer gedroht: Wenn uns die Politik nicht hilft, wenn wir keine Lösung für die hohen Prämien finden, dann stirbt unser Beruf aus. Dann werden Schwangere in Zukunft ihre Kinder nur noch in Kliniken zur Welt bringen können.

Aber wäre das ein Problem? Wenn sowieso nur ein bis zwei Prozent der Gebärenden diesen Berufsstand in Anspruch nehmen, wieso sollte er so unbedingt gerettet werden?

Vielleicht, weil die Entscheidung, wie ein Leben beginnen soll, eine große ist. Eine Geburt ist keine Krankheit. Sie ist ein natürliches Ereignis, das in den meisten Fällen gut verläuft. Und genauso, wie sich einige Menschen ein ruhiges und natürliches Lebensende wünschen, wünschen sie sich auch einen natürlichen Beginn. Deswegen ist die freie Wahl des Geburtsorts in Deutschland Gesetz. Sie ist im fünften Sozialgesetzbuch festgeschrieben.

Maximale Kontrolle in möglichst kurzer Zeit

Gebärende können sich aussuchen, ob sie ihr Kind ambulant oder stationär in einer Klinik, in einem Geburtshaus, zu Hause oder in einer Hebammenpraxis zur Welt bringen. Auch die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem aktuellen Koalitionsvertrag ausdrücklich dafür ausgesprochen, ortsnahe Geburtshilfe und eine angemessene Vergütung der Hebammen weiter sicherzustellen.

Dafür werden sie aber nicht nur an einer Lösung für die Hebammenfrage arbeiten müssen. Auch die Krankenhäuser ächzen unter den steigenden Versicherungsprämien. Gab es im Jahr 2003 noch 589 Geburtshilfestationen in Deutschland, waren es zehn Jahre später 159 weniger. Die Stationen schließen aber auch, weil immer weniger Kinder geboren werden. Personal und Ausstattung trotzdem aufrechtzuerhalten, lohnt sich für viele Kliniken nicht – auch wenn sie für die Geburten von den Krankenkassen hoch entlohnt werden.

Der Kaiserschnitt ist mit maximal 5.400 Euro die teuerste Geburtsvariante und wird immer häufiger gemacht – etwa bei jeder dritten Geburt. Zum einen, weil es immer mehr Risikoschwangerschaften gibt. Zum anderen, weil Ärzte immer weniger Risiko eingehen wollen – maximale Kontrolle in möglichst kurzer Zeit.

Als Maria Weidenfelder im Krankenwagen in der Klinik ankommt, hat ihre Hebamme die Auswertung des CTG im Geburtshaus liegen lassen. Der nächste schwerwiegende Fehler.

8.35 Uhr: Übergabe der Schwangeren an Hebamme in der Frauenklinik.

Die Hebamme im Krankenhaus schreibt ein neues CTG. Ein junger Arzt kommt dazu: Der soll mein Kind holen?, denkt Weidenfelder. Der ist doch selbst noch eins. Das CTG zeigt nun um die 145 Schläge pro Minute an. Der Arzt veranlasst ein Ultraschall, untersucht mit Händen und mit Spekulum und ruft schließlich die Oberärztin. Weidenfelder ist seit einer knappen Stunde im Krankenhaus. Warum passiert hier nichts? Sind wir nicht für einen Kaiserschnitt gekommen? Um sie herum werden alle hektisch. Der junge Arzt, die drei anwesenden Hebammen, ihr Mann. Sie solle in den Bauch reinschnaufen, faucht eine Hebamme. Sie schnauft. Die Oberärztin kommt, noch ein CTG, Timos Herz schlägt um die 135 Mal pro Minute. Die Oberärztin veranlasst eine MBU, eine Mikroblutuntersuchung an Timos Kopf.

9.49 Uhr: MBU-Messresultat entsprechend Radiometer-Ausdruck: pH 6,64; Basenüberschuss -20,4 mmol/l.

Der pH-Wert eines gesunden Kindes liegt etwa bei 7,30, der Basenüberschuss bei 0. Timos Blut ist sauer, er bekommt keinen Sauerstoff. Ihm geht es extrem schlecht.

9.55 Uhr: Schnitt

Zwei Minuten später ist Timo Weidenfelder auf der Welt. 3.980 Gramm, 54 Zentimeter, Herzschlag: 0, Atmung: 0, Reflexe: 0.

Die Mutter bekommt von all dem nichts mit. Sie ist in Vollnarkose. Ein Kinderarzt übernimmt, er reanimiert Timo und fährt ihn in einem beheizten Bettchen im Glaskasten auf die Intensivstation, vorbei am wartenden Vater.

Eine Stunde später wacht Maria Weidenfelder auf. Eine Schwester hält ihre Hand. Sie zeigt ihr ein Foto von Timo: Dünne schwarze Haare, das Gesicht ganz rosig und voller Blutflecken, Schläuche in Mund und Nase. „Wie ein Alien“, sagt der Vater heute. „Wunderhübsch“, sagt die Mutter.

Jährlich landen etwa 100 Personenschäden nach außerklinischen Geburten vor Gericht. Das ist etwa jede hundertste außerklinische Geburt. In den meisten Fällen sind es Kleinigkeiten, bei denen Gerichte den Geschädigten bis zu 1.000 Euro zusprechen. Rund zwölf Fälle allerdings gelten als Personengroßschäden, in denen die Geschädigten mehr als 100.000 Euro bekommen.

Diese Zahlen dienen den Versicherern als Grundlage, ihre Beitragssätze zu berechnen. In der Kalkulation der Prämien sind sie frei. Auch die Beiträge für KFZ-Versicherungen werden frei berechnet. Nur ist da die Grundlage klarer: Blechschäden haben einen festen Preis.

Zu welchem Preis versichert man ein Menschenleben?

Gesundheitsminister Hermann Gröhe von der CDU, selbst Vater von vier Kindern, kämpft für die Hebammen wie für kaum eine andere Berufsgruppe. Das sei ihm ein „persönliches Herzensanliegen“, sagte er im März vor dem Bundestag. Die Haftpflichtfrage wird alle paar Jahre diskutiert. Zuletzt 2011, als die Prämien auf über 4.000 Euro jährlich gestiegen waren. Damals verabschiedete die schwarz-gelbe Bundesregierung ein Gesetz, das die Krankenkassen aufforderte, die Hebammen besser zu vergüten. Seitdem bekommen sie für eine Hausgeburt gut 700 Euro, im Geburtshaus 559 Euro. Der Deutsche Hebammenverband hat errechnet: Allein um die neue Haftpflichtprämie zu erwirtschaften, muss eine freie Hebamme sieben Hausgeburten oder neun Geburtshausgeburten jährlich betreuen. Und damit wäre noch kein Cent verdient. Für das persönliche, intime Verhältnis, das sich viele Schwangere von ihrer Hebamme erhoffen, ist dann kaum noch Zeit.

Die Hebammenverbände fordern ein gänzlich neues Versicherungssystem, einen kollektiven Haftungsfonds oder ein Modell wie die Unfallversicherung, bei der Schäden auf mehrere Schultern verteilt würden. Dahinter steht die Frage: Begreifen wir das Risiko von außerklinischen Geburten als individuelles oder als gemeinschaftliches? Ist die Geburt eines Kindes eine Privatentscheidung? Außerklinische Geburten in Zukunft ein „Luxus“, den sich nur Leute leisten, die ihn bezahlen können?

Einige meinen: Wieso sollten Kinderlose und Eltern, die ihre Kinder im Krankenhaus zur Welt bringen, dafür bezahlen, wenn andere eine risikoreichere Geburt wollen? Andererseits: Wieso sollten Auto- und Straßenbahnfahrer Fahrradunfälle mitbezahlen? Radfahren ist auch gefährlich, trotzdem herrscht hier Einigkeit, dass Unfälle kein privates Risiko sind, sondern solidarisch getragen werden.

Am dritten Tag nach der Geburt sitzt die Mutter am Bett ihres Sohnes. Sie sieht der Uhr beim Ticken zu und weint. Timos Niere versagt, seine Leber ist kaputt. Er hat Wasser im ganzen Körper, das macht ihn zwei Kilo schwerer. Das EEG zeigt keine Hirnaktivität. Timo ist vollgepumpt mit Morphium. Das ist doch kein Leben. Die Eltern entscheiden sich, die Geräte abzuschalten. Ein paar Tage müssen wir noch warten, sagt der Arzt.

Am vierten Tag darf die Mutter ihren Sohn zum ersten Mal auf den Arm nehmen. Mit allen Geräten und Schläuchen. Der Vater kommt dazu, sie lachen in die Kamera. Als sei alles gut.

Zum ersten Mal seit der Geburt zeigt Timo kurze Regungszeichen. Ein schwaches Atmen.

Am zehnten Tag wird er getauft. Am elften schaltet der Arzt die Lungenmaschine ab. Jetzt wird sich entscheiden, ob er leben wird. Timo schnauft. Zart, aber er schnauft. Für seine Eltern ist das ein Wunder. Timo will leben. Dann soll er.

Einen Monat bleibt Timo in der Klinik, dann holt Maria Weidenfelder ihn nach Hause. Ab jetzt kennt ihr Tag keine Pausen mehr. Das Kind schläft kaum, braucht täglich Medikamente. Weil er nicht trinken kann, bekommt er Milch über eine Sonde in der Nase. Der Vater ist selbstständig und viel unterwegs. Die Mutter funktioniert. Sieben Tage die Woche, 24 Stunden. Wenn sie nicht mehr kann, legt sie sich kurz auf den steinernen Vorsprung ihres Ofens, zieht Timos Bettchen an sich heran und döst ein paar Minuten, ihre Hand auf Timos Bauch, damit sie seinen Atem spürt. Nachts sitzt sie neben ihm, passt auf, dass er sich nicht verschluckt. Sie klappert verschiedene Ärzte ab, lässt einen Sehtest machen – am ehesten reagiert Timo auf Schwarz-Weiß, heißt das, dass er sehen kann? Sie findet einen Palliativmediziner, der ihm Morphium verschreibt. Einmal in der Woche kommt eine Schwester aus dem Krankenhaus und kontrolliert, ob Timo genug trinkt. Mehr Hilfe hat Weidenfelder nicht. Sie hat keine Zeit, sich welche zu suchen.

Ein Gesetz verspricht eine langfristige Lösung

Drei Jahre macht sie das so, dann kommt sie morgens vor Erschöpfung nicht mehr aus dem Bett. Nach langer Überlegung engagieren die Eltern eine Krankenschwester. Erst kommt sie zwei Nächte die Woche, dann vier, dann fünf. Heute teilen sich insgesamt drei Schwestern die Nachtpflege von Timo.

Maria Weidenfelder weiß selbst nicht mehr, wie sie das geschafft hat. „Ich musste ja“, sagt sie. Timo schnauft im Hintergrund, ab und zu röchelt er. Maria ist mittlerweile auf seine Geräusche trainiert. Bringt sie den Müll raus, muss kurz einer der Brüder aufpassen. Mal eben schnell einkaufen oder die Jungs in die Stadt fahren? Geht nicht. Die Brüder ignorieren Timo, reden nicht mit und kaum über ihn. Seit er auf der Welt ist, gibt es ja nur ihn. Die Mutter wäre gern mehr für ihre älteren Söhne da. Nur wann?

Zum ersten Mal seit acht Jahren sind die Eltern in diesem Sommer allein weggefahren. Eine Nacht, in den Süden. Drei Krankenschwestern sollten bei Timo bleiben. Vor der Abfahrt wurde die Mutter panisch. Was, wenn uns beiden heute Nacht etwas passiert? Wer kümmert sich um Timo? Wer nimmt all das auf sich für ein fremdes Kind?

Timo ist ein halbes Jahr alt, da steht die Kriminalpolizei vor der Tür. Es gebe schwere Vorwürfe gegen die Hebamme. Ein Vater, der anonym bleiben will, habe sie angezeigt, weil es auch bei der Geburt seines Kindes Probleme gab. Bisher haben die Eltern über Schuld nicht nachgedacht. Dafür hatten sie keine Zeit, sagen sie heute. Aber jetzt sitzt da die Kripo und will wissen, wie der Morgen im Geburtshaus verlief, wie der Kontakt zur Hebamme war, wer wann was entschieden hat.

Als die Kripo weg ist, ruft die Mutter die Hebamme an. Direkt nach der Geburt war sie einmal auf die Intensivstation gekommen, sonst hatten die beiden Frauen keinen Kontakt mehr. Ja, sie habe von den Ermittlungen gehört, sagt die Hebamme. Keine Panik, es gehe um Kleinigkeiten.

Aber die Weidenfelders fragen sich jetzt öfter, ob Timo nicht auch hätte gesund sein können, wenn alle und alles funktioniert hätte. Sie engagieren einen Anwalt. Der macht ihnen Hoffnung auf Schmerzensgeld, Entschädigung, Timos Pflegekosten und alle anderen Kosten, die durch seine Behinderung entstehen. Der Anwalt will der Hebamme und dem Krankenhaus ihre Schuld nachweisen.

Sechs Jahre dauert der Briefwechsel zwischen den Anwälten, schließlich landet die Sache vor Gericht. Eine Gutachterin untersucht im Auftrag des Gerichts die Akten und Protokolle. Hat die Hebamme richtig reagiert, als sie die Eltern ins Geburtshaus kommen ließ, trotz der Blutung? Wie waren die CTGs einzuschätzen? Hat sie sich rechtzeitig für die Verlegung in die Klinik entschieden? Haben die Ärzte in der Klinik angemessen reagiert? Erfolgte der Kaiserschnitt schnell genug?

Das Ergebnis ernüchtert beide: „Aus gutachterlicher Sicht war das Verhalten der betreuenden Ärzte und Hebammen im Klinikum nicht fehlerhaft“, schreibt die Gutachterin schließlich. Der Anwalt der Weidenfelders hat einen eigenen Gutachter engagiert, der kommt zu einem anderen Schluss: Die Ärzte im Klinikum hätten schneller Timos Blut untersuchen müssen, die Oberärztin kam zu spät, der Kaiserschnitt hätte früher passieren müssen. Ob es Timo damit heute besser ginge, weiß niemand, aber die Frage nach Schuld ist in seinem Fall eben auch eine Frage nach viel Geld. Das Gericht verlässt sich dennoch auf das eigene Gutachten und entlässt das Krankenhaus aus dem Prozess.

Als Angeklagte bleibt die Hebamme. Minutiös dröseln die beiden Gutachter die Fehler der Hebamme auf: Sie hätte die Eltern sofort ins Krankenhaus schicken sollen, spätestens aber nach dem ersten CTG im Geburtshaus. Sie hätte die CTG-Ergebnisse den Klinikärzten übergeben sollen. „Aus gutachterlicher Sicht stellt dies einen Behandlungsfehler dar.“

Während die Richter im Prozesssaal reden, sammelt sich Sekret in Timos Lunge. Timo pfeift beim Atmen, die Mutter muss die Lunge absaugen. Das macht ein lautes Geräusch. Die Hebamme sieht all das, sagt aber nichts dazu.

Der Prozess endet in einem Vergleich: Timo erhält 500.000 Euro Schmerzensgeld. Die Versicherung der Hebamme verpflichtet sich, alle in der Vergangenheit und in Zukunft entstehenden Schäden zu bezahlen. Die Weidenfelders mussten das Haus umbauen, ein neues Auto kaufen, müssen demnächst die Türen verbreitern, Timo braucht einen Rollstuhl. Dafür bekommen sie jetzt 320.000 Euro, außerdem monatlich 3.800 Euro. Damit können die Weidenfelders es sich nun leisten, dass er weniger arbeitet und sie bei der Pflege unterstützt. Es ist genug Arbeit für zwei.

Ihr Anwalt ist stolz, so viel würde selten bezahlt. Die Eltern sind glücklich über das Geld, aber auch enttäuscht, dass die Klinik freigesprochen wurde. Ist es fair, dass die selbstständige Hebamme nun alle Schuld trägt und das große Krankenhaus davonkommt? Die Hebamme selbst wollte sich gegenüber der taz.am wochenende nicht äußern.

Im Haus der Weidenfelders ist es jetzt fünf Uhr nachmittags, Timo bekommt Abendessen, Grießbrei. Die Mutter setzt sich ihren Sohn auf den Schoß, mit einer Hand hält sie seinen Kopf, mit der anderen rührt sie in der Schüssel. Liebevoll streicht sie ihm über die Wange. „Hast du Hunger? Jetzt gibt’s Essen.“ Niemand weiß, ob er das hört, ob er es versteht. Sie schiebt ihm einen Löffel Brei in den Mund und massiert seinen Kiefer. Zwischen zwei Löffeln zieht sie abgekühlten Tee in einer Spritze auf. Sie hebt sein T-Shirt hoch, setzt die Spritze an, langsam drückt sie den Tee in den Bauch. Timo schafft es bis heute nicht, Flüssigkeiten zu schlucken.

Ein knappes Jahr nach dem Prozess im Juni 2014 beschließt der Bundestag, dass Hebammen noch einmal Zuschläge von den Krankenkassen bekommen sollen, um die erhöhten Versicherungsbeiträge auszugleichen – zumindest bis Juli 2015.

Nun hat das Gesundheitsministerium ein neues Gesetz entworfen, das eine langfristige Lösung verspricht. Demnach haften Hebammen und deren Versicherungen nur noch, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig Fehler bei der Entbindung gemacht haben. Für Schäden wie bei Timo würden die Krankenkassen zahlen, die Gemeinschaft also. Die Prämien der Haftpflichtversicherungen könnten damit sinken. In der kommenden Woche soll das Gesetz im Kabinett besprochen werden.

Gerichtlich ist die Schuldfrage im Fall Timo geklärt. Trotzdem fragt sich Maria Weidenfelder manchmal, was sie falsch gemacht hat. Hätte sie nicht auf die Hebamme hören sollen? Hätte sie im Krankenhaus stärker auf einen Kaiserschnitt drängen sollen?

Die Hebamme, die sie entbunden hat, ist mittlerweile weggezogen. Werdende Mütter betreut sie nur noch vor und nach der Geburt. Manchmal wünschen sich die Weidenfelders, sie hätte „Es tut mir leid“ gesagt.

Anne Fromm, 28, ist tazzwei-Redakteurin. Sie ist im Krankenhaus zur Welt gekommen ■ Eleonore Roedel, 43, ist Illustratorin. Sie wurde in einer Klinik in Metz geboren