: Biodiesel: Reform war rechtens
KARLSRUHE dpa ■ Der Abbau der von Rot-Grün eingeführten Steuervergünstigung für Biodiesel und Pflanzenöl durch die große Koalition ist mit dem Grundgesetz vereinbar. In einem gestern veröffentlichten Beschluss wies der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerden von 29 Unternehmen zurück, die Biokraftstoffe sowie die dafür erforderlichen Umrüstsysteme herstellen oder vertreiben. Sie hatten geltend gemacht, mit Blick auf die Vergünstigung umfangreich investiert zu haben. Die Karlsruher Richter dazu: „Die Eigentumsgarantie schützt nicht vor Preiserhöhungen infolge neuer oder erhöhter Steuern.“