: Kein Asyl für Terrorverdächtige
BERLIN ap ■ 48 Personen haben 2005 und 2006 kein Asyl oder Flüchtlingsschutz erhalten, weil sie im Verdacht standen, Mitglieder oder Unterstützer terroristischer Gruppierungen im Ausland zu sein. Dazu wurde in 41 Verfahren der Asyl- beziehungsweise Flüchtlingsstatus widerrufen, so die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion. Die Regierung berufe sich dabei auf eine Regelung der Genfer Flüchtlingskonvention, die Asyl etwa für Kriegsverbrecher ausschließen solle. Diese Regelung werde so weit ausgelegt, dass bereits mutmaßliche Verstöße gegen UN-Resolutionen oder die Befürwortung terroristischer Anschläge für einen Ausschluss ausreichen sollen.