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Archiv-Artikel

Infantin Cristina muss doch vor Gericht

SPANIEN Die Schwester von König Felipe VI. sowie ihr Ehemann Iñaki Urdangarín werden angeklagt. Dabei geht es vor allem um Steuerbetrug. Um 2,6 Millionen Euro sollen die beiden den Staat betrogen haben

AUS MADRID REINER WANDLER

Die Schwester des spanischen Monarchen Felipe VI., Infantin Cristina de Borbón, muss auf die Anklagebank. So ordnete es Ermittlungsrichter José Castro in Palma de Mallorca an. Er beschuldigt die Infantin der Steuerhinterziehung. De Borbón soll 2,6 Millionen Euro am Fiskus vorbeigeschleust haben. Das Geld stammt aus kriminellen Machenschaften ihres Ehemanns Iñaki Urdangarín. Dieser hatte systematisch mit seinem als gemeinnützig angemeldeten Institut Nóos öffentliche Gelder hinterzogen. Die Ermittlungen dauerten knapp vier Jahre. Der Prozess wird wohl Mitte nächsten Jahres beginnen. König Juan Carlos, der Vater Felipes VI., hatte im Frühsommer unter anderem als Folge des Skandals um seine Tochter Cristina abgedankt.

De Borbóns Ehemann Urdangarín, einst Handballnationalspieler, wird wegen einer Reihe von Vergehen angeklagt. Neben Steuerhinterziehung soll er sich des Amtsmissbrauchs, der Fälschung von Dokumenten, der Veruntreuung öffentlicher Gelder, des illegalen Lobbyismus und des Betrugs schuldig gemacht haben. Sein Institut Nóos soll über 6 Millionen Euro von Regional- und Lokalverwaltungen für die Vorbereitung verschiedener Events kassiert haben, ohne dafür Gegenleistungen zu erbringen. Konservative Regionalregierungen und Stadtverwaltungen spielten mit.

Über ein breites Netz an Scheinfirmen gelangten Millionenbeträge auf die Privatkonten des Paares Urdangarín-de Borbón. Dazu bedienten sich die beiden einer weiteren Firma mit dem Namen Aizoon. Diese gehörte jeweils zur Hälfte den beiden Eheleuten. Der Infantin drohen bis zu 8 Jahre Haft, ihrem Ehemann gar 19 Jahre und 6 Monate.

Insgesamt klagt Castro 17 Beschuldigte an. Neben dem Teilhaber des Instituts Nóos, Diego Torres und dessen Ehefrau, befindet sich unter den Angeklagten auch der ehemalige Chef der Regionalregierung der Balearischen Inseln, Jaume Matas. Der konservative Politiker gehört zu denjenigen, die Urdangarín öffentliche Gelder auszahlten, ohne dafür nennenswerte Gegenleistungen erhalten zu haben. Matas wurde mehrfach wegen Korruption verurteilt. Weitere Verfahren gegen ihn laufen.

Es ist der Ausdauer von Richter Castro zu verdanken, dass gegen Cristina de Borbón überhaupt ermittelt wurde. Politik und Staatsanwaltschaft hatten versucht, dies zu verhindern. Staatsanwalt Pedro Horrach verhielt sich, als wäre er der Verteidiger der Angeklagten. Im Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft wurde de Borbón nur als „Nutznießerin“ der Geschäfte ihres Mannes eingestuft. Sie sollte knapp 600.000 Euro als „zivilrechtlich Verantwortliche“ an die Staatskasse abführen, um den Gang vor den Richter zu vermeiden. Die Infanta zahlte den Betrag vergangene Woche ein. Doch Richter Castro wollte von diesem Deal nichts wissen.