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Archiv-Artikel

Auf Pump unter die Erde

Weil zwei Söhne die Bestattung ihres Vaters nicht finanzieren wollten und konnten, legte die Stadt Syke die Kosten aus und klagte. Das Gericht hielt das Versäumnis für eine bloße Ordnungswidrigkeit und stellte das Verfahren ein

1.000 Euro Bußgeld sind ihnen erspart geblieben – nicht jedoch die Verantwortung für die Beerdigung ihres Vaters: Zwei Söhne mussten sich am Montag vor dem Amtsgericht Hannover verantworten, weil sie sich nicht um das Begräbnis gekümmert hatten. Sie hatten keinen Kontakt mehr zu ihrem Vater. Beide haben kein Geld. Die Stadt Syke übernahm die Bestattung und forderte die Kosten von rund 2.000 Euro von den Angehörigen zurück. Als diese nicht zahlten, folgten Bußgeldbescheide. Weil sie mit 1.000 Euro überhöht gewesen seien, stellte das Amtsgericht das Verfahren ein: Einen Angehörigen nicht zu bestatten sei eine Ordnungswidrigkeit.

Unterdessen schlagen die Bestatter Alarm: Manche Hinterbliebene liefen von Bestatter zu Bestatter, da sie die Beerdigung nicht selbst bezahlen können, berichtet Bestatter Rüdiger Rolf aus Hannover. „Wir möchten eine würdevolle Bestattung machen – aber nicht aus unserer Tasche“, erklärt Rolf. Rund 700 bis 1.000 Euro müsse ein Unternehmen seiner Branche für eine Bestattung vorschießen. „Und dann lehnt das Sozialamt eine Kostenübernahme ab, weil es wohl einen Bruder in Australien gibt, den sie noch nicht erreicht haben“, sagt Rolf.

Für die Bestattung von Toten, die keine Angehörigen haben, ist grundsätzlich die Kommune zuständig. In Hannover sind das ungefähr 300 Fälle im Jahr. Eine Bestattung koste die Stadt rund 2.500 Euro, sagt eine Sprecherin. Grundsätzlich aber seien die Angehörigen für die Beerdigung zuständig – egal, ob sie das Erbe angenommen hätten oder nicht.

Wenn die Hinterbliebenen nicht in der Lage seien, die Kosten zu übernehmen, organisiere das Sozialamt ein Sozialbegräbnis. Die Angehörigen müssten aber zuvor einen Antrag beim Job-Center oder dem Sozialamt stellen. Da das Amt sehr genau prüfe, welcher Angehörige tatsächlich zahlungsunfähig sei, gehe viel Zeit ins Land. Da mit der Bestattung der Toten nicht so lange gewartet werden könne, müssten – aus Sicht der Stadt – die Bestattungsunternehmen die Kosten auslegen. DPA