: Verwandte dürfen kommen
Angesichts des andauernden Bürgerkriegs hat Niedersachsen für Syrien-Flüchtlinge die Möglichkeit eines Nachzugs zu hier lebenden Verwandten erneuert. Im Rahmen des dritten bundesweiten Kontingents von 10.000 Flüchtlingen übernimmt Niedersachsen erstmals die Kosten für die Krankenversicherung, hieß es in einem Erlass des Innenministeriums in Hannover. Bislang mussten die bereits in Deutschland lebenden Angehörigen für die möglichen Kosten bürgen. Da dies in vielen Fällen nicht möglich war, durften sie ihre Familien oft nicht nachholen. Aus humanitären Gründen sei es geboten, das zu ändern, hieß es in dem Erlass. (dpa)