: Streit um leidige Begräbniskosten
HANNOVER dpa ■ Ein Streit um Bestattungskosten hat gestern das Amtsgericht Hannover beschäftigt. Drei Geschwister weigerten sich, für die Beerdigung ihres Vaters zu zahlen. Die Stadt Syke ließ den Mann bestatten und forderte 2.000 Euro von den Kindern. Als diese nicht zahlten, schickte die Kommune Bußgeldbescheide über je 1.000 Euro. Zwei Söhne widersprachen. Das Gericht stellte das Verfahren um das hohe Bußgeld ein. Die Beerdigung zu verweigern bleibt aber ordnungswidrig. Denn Angehörige sind bestattungspflichtig. Der Antrag auf Kostenübernahme für Bedürftige ist aber oft ein langwieriges Procedere, da die Ämter ewig nach zahlungsfähigen Hinterbliebenen fahnden.