: Kommunale Hallenbäder sind in Gefahr
Verfahren beim Bundesfinanzhof stellt „steuerlichen Querverbund“ zwischen Gemeindefirmen in Frage
FREIBURG taz ■ Den Kommunen in Deutschland droht eine neue Kostenlawine. Bisher konnten sie Steuern sparen, indem die Gewinne von Stadtwerken mit Verlusten des öffentlichen Nahverkehrs niedrig gerechnet wurden. Dieser „steuerliche Querverbund“ dürfte bald nicht mehr zulässig sein. Heute verhandelt der Bundesfinanzhof über diese Frage, und es zeichnet sich eine Entscheidung gegen die Interessen der Kommunen ab.
Im konkreten Fall ist die 13.000-Einwohner-Stadt Bedburg-Hau am Niederrhein betroffen. Sie hat die Verluste einer Hallenbad-GmbH in einer Holding mit den Gewinnen einer städtischen Gesellschaft verrechnet, die Grundstücke vermarktet. Unter dem Strich blieb ein Verlust, und die Stadt Bedburg-Hau als alleinige Gesellschafterin der Holding musste keine Steuern zahlen.
Das wollte das Finanzamt Kleve nicht akzeptieren, obwohl solche Steuerverbünde landauf, landab üblich sind. Die Kommune klagte dagegen, verlor aber beim Finanzgericht Düsseldorf. Inzwischen zeichnet sich auch in der obersten Instanz, beim Bundesfinanzhof, eine Niederlage ab. Im schriftlichen Verfahren erließ der Gerichtshof einen Bescheid, wonach die Kommune Steuern zahlen muss. Daraufhin beantragte Bedburg-Hau eine mündliche Verhandlung, die heute in München stattfindet. Doch fast immer bestätigt das Gericht seine schriftlichen Bescheide.
Der Finanzhof erkennt die steuerliche Verrechnung von Gewinnen und Verlusten nicht an, weil der steuerliche Querverbund eine „verdeckte Gewinnausschüttung“ an die Gemeinde darstelle. Das Hallenbad sei schon immer defizitär gewesen und werde auch in Zukunft Verluste machen. Deshalb würde ein „ordentlicher und gewissenhafter“ Holding-Geschäftsleiter solche Verluste, die eigentlich die Stadt tragen muss, nicht ständig ausgleichen, so der Bundesfinanzhof.
Wenn der Prozess wie erwartet endet, müsste Bedburg-Hau jährlich 80.000 Euro mehr an Steuern zahlen. Das Hallenbad, das ohnehin jährlich 250.000 Euro Defizit macht, wäre dann bedroht. Bundesweit dürften die Mehrkosten für die Kommunen hunderte von Millionen Euro ausmachen. Gerd Landsberg vom Deutschen Städte- und Gemeindebund sieht bereits die „Finanzierung einer leistungsstarken kommunalen Infrastruktur in Frage gestellt“.
In Bedburg-Hau hofft man deshalb auf schnelle Hilfe durch den Gesetzgeber. „Die kommunalen Querverbünde dürfen nicht wie normale privatwirtschaftliche Gesellschaften behandelt werden“, fordert Bauamtsleiter Leo Schonhoven. Die Kommunalverbände halten sich mit Forderungen noch zurück und wollen erst das Urteil abwarten, das in rund vier Wochen erwartet wird. Auf Länderebene befasst sich schon seit Jahren ein Arbeitskreis mit der Frage. Dass der steuerliche Querverbund wackelt, ist seit längerem bekannt. Jetzt wird es aber langsam ernst. CHRISTIAN RATH