: Kein Fußpils auf St. Pauli
ALKOHOL-VERBOT
Kein schnelles Wegbier mehr, kein Fußpils auf dem Hamburger Kiez – nicht einmal aus Pappbechern. Aus Glasflaschen dürfen Feiernde auf der Reeperbahn schon seit 2009 nicht mehr trinken. Die gelten als potenzielle Waffen. Jetzt will der Bezirksamtsleiter in Hamburg-Mitte, Andy Grote (SPD), auch den Alkoholverkauf in Kiosken und Supermärkten an öffentlichen Plätzen, U- und S-Bahn-Stationen in St. Pauli und St. Georg verbieten – mancherorts schon nachmittags. So will Grote die Bars auf dem Kiez vor Wettbewerb schützen und die „intensive Trinkerszene“ zerstreuen.
„Die vielen Kioske auf St. Pauli wirken sich negativ auf die Gastronomie aus“, sagt der Bezirksamtschef. Heute sei es lukrativer, einen Kiosk zu betreiben als eine Bar, da viele Kiezgänger schon auf der Straße tränken, bevor sie tanzen gingen. Zudem sei das Verkaufsverbot auch ein Mittel, „die Trinker“ auf andere Orte in der Stadt zu verteilten. Viele Anwohner beschwerten sich über das Pinkeln in Hauseingänge. „Wenn im Einzelhandel ab einer bestimmten Zeit kein Alkohol mehr verkauft werden darf, kann sich die Lage etwas entspannen“, sagt Grote, der das Trinken in der Öffentlichkeit ausdrücklich nicht einschränken möchte.
Tritt das Verbot in Kraft, könnten aber auch die Anwohner kein Feierabendbier mehr kaufen – für den CDU-Abgeordneten Christoph de Vries ein „unverhältnismäßiger staatlicher Eingriff“. Ein temporäres und räumlich begrenztes Verbot sei nicht geeignet, um „öffentliche Trinkgelage“ zu bekämpfen. Vielmehr solle der Bezirkliche Ordnungsdienst wieder eingeführt und die Polizei besser ausgestattet werden, fordert de Vries.
Kersten Artus von der Linken findet deutlichere Worte. Der Vorstoß zu Silvester, einer „Hochzeit des öffentlichen Trinkens“, sage einiges über die „ordnungspolitischen Wahnvorstellungen des Bezirksamtschefs“. Sinnvoller sei ein Präventionskonzept gegen Alkoholismus.
Ob das Verkaufsverbot überhaupt kommt, ist ungewiss – auch die SPD äußert sich zögerlich. „Wenn sich eine neue Lage ergibt, könnte das eine Option sein“, sagt der innenpolitische Sprecher Arno Münster vage. Erst einmal müsste ohnehin die Bürgerschaft über eine Änderung des Ladenöffnungsgesetzes entscheiden. Es bleibe der Bürgerschaft in der neuen Legislaturperiode vorbehalten, sich damit zu befassen. REA