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Archiv-Artikel

Coaching in der Gründungsphase

ExistenzgründerInnen können eine öffentliche Förderung für Coaching beantragen. Im ersten Gründungsjahr werden 100 Prozent der Beraterhonorare erstattet, in den ersten fünf Jahren danach bis zu 50 Prozent. Voraussetzung für Neu-Gründer ist, dass sie ihren Wohnsitz und Gründungsort im Land Bremen haben. Sie müssen außerdem Empfänger des Überbrückungsgeldes oder des Existenzgründungszuschusses (Ich-AG) sein oder das so genannte Einstiegsgeld erhalten. Ausgeschlossen von der Förderung sind Unternehmer und Unternehmerinnen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Wer sich nach dem ersten Jahr coachen lassen möchte, muss zudem den Gründer-Sprechtag der Bremer Existenzgründungsinitiative (B.eg.in) besucht haben. Weitere Informationen unter www.begin24.de. taz