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Archiv-Artikel

Bürgermeister verweigert Beisetzung von Romni-Baby

FRANKREICH Republikweite Empörung über einen besonders krassen Fall von klarem Antiziganismus

AUS PARIS RUDOLF BALMER

Der parteilose rechte Bürgermeister von Champlan, einem Vorort im Süden der Hauptstadt, hat einem Bestattungsunternehmen untersagt, ein kurz nach Weihnachten verstorbenes Baby einer Roma-Familie auf seinem Friedhof beisetzen zu lassen. Als einzigen Grund für seine Weigerung, die jetzt über Frankreich hinaus schockiert, habe er erklärt, die „wenigen verfügbaren“ Plätze würden dort „prioritär an Bürger vergeben, die ihre lokalen Steuern bezahlt haben“. Nach Angaben des Bestattungsunternehmers sei ein Bürgermeister nicht verpflichtet, im Fall einer Ablehnung Gründe zu nennen. Seiner Erfahrung gemäß sei eine solche Weigerung, ein totes Baby beisetzen zu lassen, „äußerst ungewöhnlich“.

Grundsätzlich werden Verstorbene dort beerdigt, wo sie zuvor ihren Wohnsitz hatten oder auch, wo der Tod erfolgte, und in vielen Fällen, wo bereits ein Familiengrab existiert. Diese „Bedingungen“ hätte Maria Francesca eigentlich erfüllt. Ihre Familie lebt seit acht Jahren in Frankreich und zuletzt in einem Lager in Champlan. Das am 14. Oktober geborene Mädchen starb in der Nacht auf den 26. Dezember in Champlan. Als Todesursache wurde nach der Einlieferung ins Krankenhaus in Corbeil-Essonnes ein „plötzlicher Kindstod“ angegeben.

Große Roma-Feindlichkeit

„Juristisch lässt sich da nicht viel ausrichten, aber in moralischer Hinsicht ist das absolut widerlich“, erklärte dazu Loïc Gandais vom Hilfswerk für Roma-Familien ASEFRR. Dieser Solidaritätsverein ist auch für die Kosten der Beisetzung aufgekommen. Der (konservative) Bürgermeister des benachbarten Orts Wissous hat sich schließlich „aus Sorge um die Humanität“ bereit erklärt, das verstorbene Romni-Baby auf seinem kommunalen Friedhof bestatten zu lassen.

Damit aber ist der Vorfall jedoch nicht beerdigt. Der ASEFRR-Sprecher will dieses Beispiel von „Rassismus, Fremdenhass und Ausgrenzung“ nicht in der Grabesstille auf sich beruhen lassen. Auch der staatliche Ombudsmann für Bürgerrechte, Jacques Toubon, hat sich eingeschaltet. Er sei selber erschüttert und konsterniert und er wolle alle Informationen von allen Betroffenen. Er sei aber bereits sicher, dass in dieser schockierenden Affäre Rechtsfragen aufgeworfen werden, die ihn in der Verteidigung der Grundrechte angehen. Auch die Menschenrechtsliga LICRA erwägt gerichtliche Schritte gegen den Bürgermeister von Champlan, der inzwischen der Trauerfamilie via Medien sein „Beileid“ ausdrückt und dementiert, dass er je ein Friedhofverbot für Roma angeordnet habe. Der Vorfall von Champlan muss im Kontext einer seit Jahren deutlich wachsenden Roma-Feindlichkeit in Frankreich betrachtet werden, die insbesondere von der rassistischen extremen Rechten bei jeder Gelegenheit geschürt wird.

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