: Literarischer Protest
Eine Aktion in der Bürgerschaft gegen die Einführung der Studiengebühren hatte gestern ein juristisches Nachspiel
Es war eine literarische Einlage, um den Studierenden-Protest der Straße gegen die Studiengebühren auch in die Bürgerschaft zu tragen. Doch das passte der Mehrheit der Abgeordneten überhaupt nicht, die im vorigen Jahr gerade in erster Lesung über das so genannte Studienfinanzierungsgesetz berieten. Und so standen gestern vier Studies wegen „Störung der Tätigkeit eines Gesetzgebungsorgans“ vor dem Kadi. Das Verfahren endete mit einer Einstellung gegen Leistung von vier Sozialdiensten.
An jenem 31. Mai 2006 waren 700 Studierende zum Hauptbahnhof gezogen, um gegen die geplanten Studiengebühren zu protestieren. Dabei legten sie zum Teil den Hamburger Hauptbahnhof lahm. Ausschließlich mit Worten agierte indes eine Gruppe Studierender in der Bürgerschaft. Zwischen zwei Debattenbeiträgen zitierten sie von der Empore aus Heinrich Heines „Lutetia“: Man höre ordentlich, „wie sie wachsen, die Reichtümer der Reichen. Dazwischen das leise Schluchzen der Armut.“ Manchmal auch klirre etwas, „wie ein Messer, das gewetzt wird.“
Die Lesung endete mit einem Polizeieinsatz. Vier der Protestler wurden zur Polizeiwache gebracht, mussten sich teilweise entkleiden und waren nach eigenen Angaben demütigenden Bemerkungen der Polizisten ausgesetzt. Gegen den ihrer Auffassung nach „unrechtmäßigen Eingriff in die Grundrechte“ haben sie Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Damit ist der Vorfall trotz der Einstellung des Verfahrens juristisch noch nicht abgehakt. KVA