: Stallpflicht schützt nicht vor Viren
betr.: „Enten braten in der Müllverbrennung“, taz vom 27. 8. 07
Dieser Fall zeigt erneut, dass eine Stallpflicht vor derartigen Ausbrüchen mutierter Virenformen nicht schützt. Im ganzen Umkreis dieser Anlage herrschte nicht nur seit über einem Jahr Stallpflicht – eine immense Quälerei besonders für Enten! –, sondern es wurden auch Wildvögel im Umkreis durch Vergrämung ferngehalten! Es ist unmöglich, dafür zu sorgen, dass gar keine Viren in derartige Massentieranlagen hineingelangen. Dort finden sie beste Voraussetzungen nicht nur zur Vermehrung (Enge, Stress immunschwache Tiere), sondern auch zur Mutation! Viren mutieren unter Bedingungen des schnellen Wirtswechsels durch Engaufstallung leicht zu höher pathogenen Formen (Gen-Drift). Das ist den Wissenschaftlern des FLI bekannt.
Warum wird nicht endlich etwas gegen diese nicht artgerechte Form der Tierhaltung getan, die noch dazu immer wieder zur Mutation von Viren führt? Wie lange noch sollen artgerecht wirtschaftende Bauern – und die Tiere – unter den Machenschaften der Großbetriebe leiden? Der Leiter des betroffenen Betriebes geht davon aus, dass die „Produktion“ bald wieder anläuft – bis zur nächsten Mega-Keulungsaktion?
CO2 ist übrigens ein Reizgas. Die Tötung ist extrem qualvoll, wie Studien (Kulmbach) bestätigen. ELISABETH PETRAS,
Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung e.V.