Frischluft für Qualmer

Kommt das Nichtraucherschutzgesetz so durch, wie es der Senat am Dienstag beschließen will, dürfen Raucher nur noch in ihren Wohnungen und im Freien ihrer Sucht frönen

von Eiken Bruhn

Gaststätten, Sportanlagen, Kultureinrichtungen, Jugendfreizeitheime, Hochschulen – nach dem Willen des rot-grünen Senats soll kaum ein Bereich übrig bleiben, in dem Raucher in Zukunft noch ihrer Sucht frönen könnten.

Am Dienstag will der Senat einen Entwurf für ein weitreichendes Nichtraucherschutzgesetz verabschieden, am 1. Januar soll es in Kraft treten. Kommt es so durch die Bürgerschaft, wie es jetzt formuliert ist, darf nur noch in Privatwohnungen und im Freien geraucht werden. Am Samstag war ein Verbot für Bus und Bahn sowie Bundesbehörden in Kraft getreten.

Dass es eine Ausnahmegenehmigung für Einraumkneipen geben könne, halte er für unwahrscheinlich, sagte gestern der gesundheitspolitische Sprecher der SPD, Winfried Brumma. Im Mai hatten Wirte von Eckkneipen im Viertel geklagt, dass ihre Existenz gefährdet sei, sollte das Verbot kommen. Ihr Problem: Sie können Rauchern nicht, wie größere Gastronomien, ein Hinterzimmer anbieten. Brumma weist darauf hin, dass die Zigarettenindustrie schon Rauchertische für den Gehsteig anbiete. „Da bekommen wir Ärger mit den Anwohnern“, sagt dazu Fernando Guerrero vom „Eisen“ am Sielwalleck. Der Großteil seiner Kundschaft rauche, so der Nichtraucher, das gehöre für diese zum Kneipenbesuch dazu.

Sein Kollege Bülent Ates, Geschäftsführer vom „Kafé Lagerhaus“, will das Gesetz, so wie es geplant ist, akzeptieren und umsetzen. Allerdings ist er in der komfortablen Lage, einen Raucherraum einrichten zu können. Auch in den anderen Räumen des Veranstaltungszentrums werde das Verbot gelten. Genauso sieht es im Kulturzentrum Schlachthof aus: MusikerInnen werden im Magazinkeller und in der Kesselhalle nicht mehr darum bitten müssen, dass Konzertbesucher draußen qualmen.

Gute Erfahrungen hat die Hochschule Bremen gemacht. Dort gilt seit 15. Mai ein umfassendes Verbot, das mit einer Kampagne bekannt gemacht wurde, wie Hochschul-Sprecher Ulrich Berlin erklärt. Selbst in der Cafeteria, zuvor die Raucherzone Nummer Eins, rieche es morgens nicht mehr nach abgestandenem Rauch, sondern nach Kaffee und Brötchen. Antirauch-Sheriffs hatten dort für die Durchsetzung gesorgt, das Rauchverbot wurde laut Berlin „wunderbar angenommen“.

Vor dem 15. Mai hatten nur vereinzelte Schilder auf das Verbot hingewiesen. Zu wenig, sagt Berlin: „Die waren nikotingelb und kaum noch zu erkennen.“ Nach seiner Erfahrung würden Rauchverbote vor allem an den Orten missachtet, die selbst schmuddelig und dunkel sind. „In unseren neuen Gebäuden raucht niemand.“ Auffällig sei, dass zunehmend Studierende selbst darum gebeten hätten, die Quarzer ins Freie zu schicken.

Ein Papiertiger scheint allerdings das geplante Rauchverbot in Studierendenwohnheimen zu sein. Im Gesetzentwurf heißt es, dass die Bewohner zwar in ihren Zimmern rauchen dürften, die übrigen Räume – dazu müssten die Küchen in Wohngemeinschaften und Flure zählen – aber tabu seien. Der Geschäftsführer des Bremer Studentenwerks, Heinz-Ludwig Mohrmann, hält dies für „Quatsch“: „In den Gemeinschaftsräumen wie dem Partykeller geht das, alles andere ist, wie in anderen Wohnanlagen auch, Privatangelegenheit.“

Wer das Verbot missachtet, soll bis zu 500 Euro zahlen. Härter soll es diejenigen treffen, die verpflichtet sind, auf das Rauchverbot hinzuweisen, beispielsweise die Kneipiers. Für sie fallen bis zu 2.500 Euro an.