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Archiv-Artikel

Wo darf man’s? Wo nicht?

Deutschland

Im November 2014 entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass die E-Zigarette kein Arzneimittel ist. Es fehle an einer eindeutig nachgewiesenen gesundheitsfördernden Wirkung. Mit dieser Entscheidung sind E-Zigaretten weiterhin nicht apothekenpflichtig und können frei verkauft werden. Mehrere Hersteller und Vertreiber hatten gegen das Land Nordrhein-Westfalen geklagt, das ihnen den Verkauf verboten hatte. Die E-Zigarette gilt in Deutschland nicht als Tabakware, weswegen auch keine Tabaksteuer erhoben oder Nikotin-Höchstgrenzen festgesetzt sind. Ebenfalls in NRW wurde vom Oberverwaltungsgericht Münster festgestellt, dass E-Zigaretten nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz fallen, da es sich nicht um Rauchen handele. Das Oberverwaltungsgericht ließ keine Revision zu. Damit darf in Deutschland überall gedampft werden.

EU

Das Europäische Parlament hat 2014 nach langen Auseinandersetzungen einen Kompromiss erzielt. Die E-Zigarette darf in Europa weiter frei verkäuflich sein, wenn sie die Auflagen in der neuen Tabakrichtlinie erfüllt: Die Liquids dürfen eine Nikotinkonzentration von 20 Milligram pro Milliliter nicht überschreiten, keine therapeutische Wirkung versprechen und müssen mit Warnhinweisen versehen werden.

Welt

In den meisten Ländern ist Dampfen nicht gesetzlich geregelt. In Argentinien, Singapur, Brasilien, Hongkong, Indien, Panama, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Teilen Australiens ist es verboten. Einige US-Staaten wie Kalifornien und Städte wie New York verbieten es an öffentlichen Orten und in Bars und Restaurants.