: Koalition macht Weg für Neuwahlen frei
WAHLRECHT Schwarz-Gelb plant eine Neuregelung im Alleingang, Opposition will dagegen klagen
BERLIN dpa | Die schwarz-gelbe Koalition will im Alleingang die überfällige Neuregelung des Wahlrechts durchsetzen. Union und FDP kündigten am Mittwoch in Berlin an, in der kommenden Woche mit ihrer Mehrheit ein Gesetz dazu im Parlament zu beschließen. Die Opposition will dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.
In der Vergangenheit waren Änderungen am Wahlrecht fast immer im Einvernehmen zwischen den Fraktionen beschlossen worden. Ebenso wie Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hatten auch führende Verfassungsexperten kürzlich dazu aufgerufen, eine gemeinsame Lösung zu suchen. Für den Fall einer vorgezogenen Bundestagswahl gibt es derzeit kein gültiges Wahlrecht.
Unionsfraktionsvize Günter Krings sagte nach einer Sitzung des Innenausschusses, man habe sich mit der FDP auf eine Regelung verständigt, die die Vorgaben des Verfassungsgerichts erfülle. SPD und Grüne bezeichneten das Konzept als nicht nachvollziehbar und willkürlich.
Die Karlsruher Richter hatten bereits im Juli 2008 das sogenannte negative Stimmengewicht für verfassungswidrig erklärt. Dabei können Überhangmandate dazu führen, dass die Abgabe einer Zweitstimme für eine Partei dieser bei der Zahl ihrer Mandate schadet. Das Gericht hatte für die Änderung eine Frist bis zum 30. Juni gesetzt – wegen Koalitionsdifferenzen wurde diese aber nicht eingehalten.
Nach der nun geplanten Regelung soll das negative Stimmengewicht bei Bundestagswahlen durch eine Trennung der Landeslisten aufgefangen werden. Auf die bisherige überregionale Verrechnung von Reststimmen wird verzichtet. Daraus resultierende Sitze sollen nun denjenigen Landeslisten zugeschlagen werden, bei denen mehr Direkt- als Listenmandate anfallen. Dies ist vor allem in kleineren Bundesländern der Fall. In der Tendenz führe diese Lösung auch zu weniger Überhangmandaten, deren Abschaffung die Opposition fordert, sagte Krings.