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Archiv-Artikel

Tierschutzverbände sollen klagen können

Gegen die CDU beschließt der Rechtsausschuss das bundesweit erste Verbandsklagerecht beim Tierschutz

Von cja

Die Bremische Bürgerschaft soll ein Gesetz verabschieden, das es Tierschutzverbänden ermöglicht, Verwaltungsakte gerichtlich prüfen zu lassen. Zudem soll das Land Bremen im Bundesrat ein Tierschutz-Verbandsklagerecht auf Bundesebene einfordern. Das beschloss gestern der Rechtsausschuss der Bremischen Bürgerschaft.

SPD, Grüne und Linkspartei folgten damit auch der Forderung von 15.000 BremerInnen, die sich an einer Unterschriftensammlung des Tierschutzbundes beteiligt hatten. Die FDP lehnte das Landesgesetz ab, stimmte jedoch für die Bundesratsinitiative. Die CDU lehnte beide Entwürfe ab.

Das Verbandsklagerecht ermöglicht Tierschutzverbänden, die Rechtmäßigkeit von Genehmigungen gerichtlich prüfen zu lassen. Dies soll den Tierschutz verbessern, da die Verwaltung künftig eher mit juristischen Kontrollen rechnen müsste. Beim Naturschutz existiert ein solches Recht bereits, beim Tierschutz wäre das Land Bremen bundesweit Vorreiter. „Für das Lebewesen Tier muss es endlich auch ein solches Recht geben,“ sagte Tierschutzbund-Präsident Wolfgang Apel. Die Erhebung des Tierschutzes in Verfassungsrang bleibe wirkungslos, wenn dieser nicht effektiv juristisch durchgesetzt werden könne, so Apel.

Die CDU hatte die Entwürfe mit Verweis auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes der Bürgerschaft abgelehnt. Dieses befand, dass eine Regelung auf Landesebene die Gesetzgebungskompetenz des Parlaments übersteige. „Es ist nicht einsichtig, dass die CDU auch die Bundesratsinitiative nicht mitträgt“, sagte SPD-Rechtsexperte Wolfgang Grotheer. „Man kann den Verdacht haben, dass es der CDU darum geht, die Regelung insgesamt zu verhindern.“ cja