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Archiv-Artikel

Hoffnung für Pendler

MÜNCHEN dpa ■ Millionen Steuerzahler können nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) darauf hoffen, dass die Kürzung der Pendlerpauschale gekippt wird. Es sei „ernstlich zweifelhaft“, ob die Kürzung verfassungsgemäß ist, teilte das oberste deutsche Finanzgericht gestern in München mit (Az.: VI B 42/07). Damit bestätigte der BFH eine Entscheidung des niedersächsischen Finanzgerichts, das ein Finanzamt zur Eintragung des vollen Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte eines Klägers verpflichtet hatte. Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs sind Fahrtkosten für viele Arbeitnehmer unvermeidlich. Ob die Kürzung der Pendlerpauschale Bestand hat, muss abschließend das Bundesverfassungsgericht entscheiden. In diesem Jahr sei mit einer Klärung in Karlsruhe nicht mehr zu rechnen, hieß es gestern. Sollten die höchsten Richter die gekürzte Pauschale ablehnen, können Steuerzahler nachträglich gegen den Steuerbescheid 2007 Einspruch erheben und die Anerkennung der vollen Pendelkosten fordern.