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Archiv-Artikel

Patientenrecht: Gesetz umstritten

BERLIN dpa ■ Eine spezielle gesetzliche Absicherung von Patientenrechten bleibt umstritten. Die Beauftragte der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel, Verbraucherschützer und die AOK sprachen sich gestern dafür aus, wichtige Patientenrechte bei der Behandlung wie das Recht auf Herausgabe der Krankenunterlagen und den Anspruch auf Aufklärung in einem Behandlungsvertrag gesetzlich zu regeln. Die Bundesärztekammer lehnt einen neuen Anlauf für ein Patientenrechtsgesetz dagegen ab. „Mein Ziel ist es, dass Patienten ihre Rechte, in einem Gesetz übersichtlich zusammengefasst, ebenso einfach nachlesen können, wie Urlauber dies im Reisevertragsrecht tun können“, sagte Kühn-Mengel. Angesichts der von Experten geschätzten Zahl von jährlich bis zu 720.000 Patienten, die allein in Krankenhäusern vermeidbare Schäden erleiden, müsse der Patientenschutz verbessert werden. Die Verbraucherzentrale vzbv plädiert dafür, „dass bei einem gutachterlich festgestellten Behandlungsfehler künftig nicht der Patient, sondern der Arzt nachweisen soll, dass sein Fehler nicht zu den Gesundheitsschäden geführt hat“.