Haftstrafe gefordert

CHANTAL-PROZESS Anklage und Verteidigung halten ihre Plädoyers

Im Prozess um den Methadon-Tod der elfjährigen Chantal hat der Staatsanwalt zwei Jahre und sechs Monate Haft für den Pflegevater wegen fahrlässiger Tötung gefordert. Und für die ebenfalls angeklagte Pflegemutter wegen Vernachlässigung eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten.

Chantal war vor genau drei Jahren, am 16. Januar 2012, an einer Methadon-Überdosis gestorben. Das Mädchen soll in der Wohnung in Hamburg-Wilhelmsburg über seine drogenabhängigen Pflegeeltern Zugang zu der Heroin-Ersatzdroge Methadon bekommen haben.

Die Verteidigung sprach von einem „Unglück“, Chantal habe sich in der Pflegefamilie sehr wohl gefühlt. Die beiden Angeklagten hätten sich „immer bemüht, alles Erforderliche zu tun, um die Tabletten sicher aufzubewahren“. Beide Verteidigung forderten für die Pflegeeltern einen Freispruch. Das Urteil wird am 26. Januar erwartet.  (dpa)