: Rituale vor Gericht
JUSTIZ Gebetsstreit wird in Leipzig verhandelt
Der seit Jahren schwelende Streit über muslimische Gebete an Schulen wird an diesem Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigen. Erwartet wird eine Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung. „Es geht um die verfassungsrechtliche Frage, ob die Religionsfreiheit es auch deckt, dass ein islamisches Ritualgebet an einer deutschen Schule stattfindet“, sagte Anwältin Margarete Mühl-Jäckel, die den beklagten Berliner Senat vertritt.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits ist das Diesterweg-Gymnasium im Ortsteil Wedding. Dort nutzten acht muslimische Schüler die Pause, um auf dem Schulflur gen Mekka zu beten – vor den Augen ihrer Mitschüler. Die Schulleitung schritt ein, sie sah durch dieses Ritual den Schulfrieden gefährdet. Einer der betroffenen Schüler, Yunus M., klagte.
Vor dem Verwaltungsgericht Berlin bekam der Gymnasiast recht, das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg sah die Sache anders: Zwar gelte die Religionsfreiheit natürlich auch für Yunus M., jedoch schränkten der bedrohte Schulfrieden, die Glaubensfreiheit der anderen Schüler und die Elternrechte diese Freiheit ein. Die Schule dürfe den muslimischen Schülern ihr rituelles Gebet verbieten, entschied das OVG.
Yunus M., der immer noch Schüler am Diesterweg-Gymnasium ist, legte Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein. Dieses muss nun endgültig entscheiden, ob sich aus der Religionsfreiheit im Grundgesetz ein Anspruch auf Gebete in der Schule ableiten lässt. Ein Urteil soll nach Angaben einer Gerichtssprecherin voraussichtlich noch am Mittwoch fallen. (dpa)