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Archiv-Artikel

Flüchtlingsrechte gestärkt

Bundesverwaltungsgericht klärt seit 2005 strittige Frage

LEIPZIG epd ■ Mit einem Grundsatzurteil hat das Bundesverwaltungsgericht die Rechte von Abschiebung bedrohter Flüchtlinge gestärkt. Demnach muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge künftig eine bereits bestehende Abschiebungsandrohung gegenüber einem Asylbewerber aufheben, wenn ein Gericht die Rückführung wegen erheblicher konkreter Gefahr für Leib, Leben und Freiheit des Betroffenen untersagt hat. Damit wurde eine seit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes 2005 strittige Frage geklärt.

Nach der bisherigen Rechtslage blieb trotz des gerichtlichen Abschiebungsverbots die Androhung des Bundesamtes weiter bestehen und entfiel erst mit der Erteilung eines Aufenthaltstitels, sagte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichtes gestern. Jetzt bekomme der Betroffene ein völlig neues Asylverfahren, in dem die weiteren Erkenntnisse Eingang finden können. Die neue Rechtslage ergebe sich nach Auffassung des Senats aus dem kürzlich in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der EU, hieß es. Der Entscheidung liegt laut den Angaben der Fall eines aus Aserbaidschan stammenden Ehepaars armenischer Abstammung zugrunde, bei dem sich im Fall einer Rückkehr die bei Übergriffen im Heimatland erlittenen posttraumatischen Belastungsstörungen erheblich verschlimmern würden.