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Archiv-Artikel

DAS GIBT ZU DENKEN

Von MBR

Günter Freiherr von Gravenreuth, einer der berüchtigtsten Spesenritter des anwaltlichen Abwahnwesens im Internet, wurde zu sechs Monaten Haft verurteilt. Seit am Dienstag auf taz.de über das Urteil in einem von der taz angestrengten Strafverfahren gegen den Abmahn-Anwalt berichtet wurde (taz vom 12. 9. 07), liegt die deutsche Webgemeinde der taz zu Füßen.

Ein halbes Jahr Gefängnis ohne Bewährung wegen versuchten Betrugs, dieses Urteil hat im Netz zu einem Sturm der Begeisterung geführt: „Taz darf doch nicht wahr sein. Das finde ich tazächlich wunderbar!“ So oder so ähnlich klingen die Dankbarkeitsbekundungen, die von Bloggern und Kommentatoren seitdem veröffentlicht wurden. Im Forum von heise.de, dem größten Nachrichtenportal der Computerszene, gingen bis Donnerstag über 9.500 Leserkommentare ein. Ein solches Feedback hat man dort bisher nur einmal erlebt: bei einem Artikel über den EU-Patentschutz für Software. Sowohl auf den Servern bei Heise als auch auf taz.de führte dieser Ansturm zeitweilig zu Verzögerungen.

Auch wenn der Kampfgeist der taz, der den berüchtigten „Abmahn-Vampir“ zur Strecke brachte, überall gefeiert wird, letztlich hat sich der zwielichtige Anwalt selbst zur Strecke gebracht – mit seiner Publicitysucht. Mit der (falschen) Behauptung, die taz schulde ihm für eine Abmahnung noch Geld, hatte er versucht, die Domaine taz.de zu pfänden, und das auf seiner Website mitgeteilt. Dazu hat er noch die Frechheit besessen, beim Gericht auf Verwertung (also Versteigerung von taz.de im Internet) anzutragen. Das wollte sich die taz nicht bieten lassen und hatte Strafantrag gestellt.

Das Gericht sah keine Anhaltspunkte dafür, dass sich Gravenreuth künftig an die Rechtsordnung halten werde, und sprach eine Strafe ohne Bewährung aus: „Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden.“ Vor allem dieser Satz hat für den Jubel in der Internetszene gesorgt. Außer Spenden für die taz und der Bestellung von Abos kündigten die Blogger auch Unterstützung an, falls das Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten in der Berufungsverhandlung bestätigt wird: „Ein Knastabo für Günni!“ MBR