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Archiv-Artikel

Für die dritte Option bis vor’s höchste Gericht

GLEICHBERECHTIGUNG Die Kategorien männlich und weiblich reichen nicht: Für den Eintrag ‚inter/divers‘ in amtlichen Dokumenten will der intersexuelle Mensch Vanja notfalls bis nach Karlsruhe gehen

Von WYP
„Die fehlende Gleichberechtigung ist offensichtlich“

VANJA, INTERSEXUELL

Trotz einer Niederlage vor dem Oberlandesgericht (OLG) Celle wollen AktivistInnen der Kampagne „Dritte Option“ weiter für die Möglichkeit kämpfen, das Geschlechtsmerkmal ‚inter/divers‘ in amtlichen Dokumenten wie Geburtsurkunden oder Pässen eintragen zulassen. „Das bloße Weglassen der Kategorie weiblich oder männlich reicht uns nicht“, sagte Kampagnensprecher Moritz Schmidt zur taz. „Wir bereiten jetzt eine Klage vor dem Bundesgerichtshof vor – und gehen notfalls sogar bis vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.“

Konkret wird der intersexuelle Mensch Vanja von der Kampagne unterstützt. Vanja versteht sich weder als Mann noch als Frau und hatte bereits Anfang Januar im taz-Interview über Diskriminierung geklagt: „Wenn es in amtlichen Dokumenten zwar die Kategorien männlich und weiblich gibt, Intersexualität aber verschämt verschwiegen wird, ist die fehlende Gleichberechtigung doch offensichtlich.“

Dabei sei der Eintrag ‚inter/divers‘ nur ein Symbol für das „Ende der Unsichtbarkeit“, unter der viele der mindestens 80.000 Intersexuellen in Deutschland litten: Ob beim Sport, beim Klamottenkauf oder auf Reisen – ständig werde man an das „Anderssein“ erinnert, sagt Vanja.

Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Celle hatte Vanja deshalb auf Änderung der Geburtsurkunde geklagt. Zwar lehnten die Richter dies ab, ließen aber eine Rechtsbeschwerde zu – der Weg in höhere Instanzen ist so offen. Chancenlos sei der keinesfalls, sagt die feministische Juristin Katrin Niedenthal, die Vanja in Celle vertreten hat.

Das OLG habe deutlich gemacht, dass nicht nur Kinder, sondern auch Erwachsene das Recht haben, immerhin die Geschlechterkategorien männlich und weiblich aus amtlichen Unterlagen streichen zu lassen, so die Rechtsanwältin. Dies zeige, dass sich die Richter „intensiv“ mit der Position des Deutschen Ethikrates befasst hätten – und der empfiehlt die Einführung einer dritten Option.  WYP