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Archiv-Artikel

Wurde illegal das Internet überwacht?

LAUSCHANGRIFF Chaos Computer Club entdeckt einen „Bundestrojaner“

BERLIN dpa | Ermittler in Deutschland haben nach Informationen des Chaos Computer Clubs (CCC) eine Software zur Überwachung von Telekommunikationsverbindungen eingesetzt, die einen verbotenen „großen Lauschangriff“ ermöglicht. Der „Bundestrojaner“ sei dem Verein auf mehreren Festplatten anonym zugespielt und von diesem analysiert worden, berichtete CCC-Sprecher Frank Rieger. „Die untersuchten Trojaner können nicht nur höchst intime Daten ausleiten, sondern bieten auch eine Fernsteuerungsfunktion zum Nachladen und Ausführen beliebiger weiterer Schadsoftware.“

Der Einsatz dieser Software verstoße gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2008, das der Telekommunikationsüberwachung enge Grenzen setzt. Grüne, FDP und die Piratenpartei forderten eine Aufklärung und ein Einsatzverbot für den „Bundestrojaner“.

Nach der Analyse des CCC können mit dem Programm nicht nur Internet-Telefonate belauscht, sondern auch Bildschirmfotos von Webbrowsern oder E-Mail-Programmen gemacht werden. „Auch niemals versendete Nachrichten oder Notizen könnten so kopiert werden. Intime Notizen gehörten aber zu dem strikt geschützten Kernbereich, den das Bundesverfassungsgericht bewahrt sehen wollte“, so CCC-Sprecher Rieger.

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