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Archiv-Artikel

NPD tagt nicht in Oldenburg

Die rechtsextreme NPD darf nach einem Gerichtsbeschluss keinen Bundesparteitag in der Oldenburger Weser-Ems-Halle abhalten. Einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Stadt lehnte das Verwaltungsgericht mit seinem Beschluss von gestern ab. Ein Anspruch auf die Überlassung der Halle durch die Stadt ergebe sich weder aus der niedersächsischen Gemeindeordnung, noch unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten, noch aus dem Parteiengesetz. Dagegen könne die NPD Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg einlegen. (Az.: 1 B 2488/07) DPA