: DER TAG
In Teilzeit dürfen Beamte nur auf ihren ausdrücklichen Wunsch eingestellt werden. Ohne diesen ist eine gesetzliche Anordnung der Teilzeitbeschäftigung verfassungswidrig. Nach dem niedersächsischen Beamtengesetz wurden 6.400 Lehrer in Dreiviertel-Beamtenverhältnissen eingestellt, wogegen einige der Betroffenen klagten. Das Bundesverfassungsgericht gab ihnen jetzt Recht, da die Vorschrift gegen den Grundsatz der Hauptberuflichkeit und der amtsangemessenen Alimentation verstoße. +++ Neuwahlen fordern die drei Oppositionsparteien im Kieler Landtag FDP, Grüne und SSW. Nach dem Zwist in der schwarz-roten Koalitionsregierung kündigten sie gestern an, einen Antrag auf Auflösung des Parlaments stellen zu wollen. Ihr Wunschtermin für einen neuen Wahlgang ist der 9. Dezember. +++ Zu zehn Jahren Haft hat das Landgericht Osnabrück eine Frau verurteilt, die ihre fünfjährige Tochter getötet hat. Sie gestand im Prozess das Mädchen geohrfeigt, gewürgt und mit einem Tuch erdrosselt zu haben. Eine Mordabsicht lag nach Ansicht des Gerichts aber nicht vor. +++ Einen Wolf auf Wanderschaft sichteten zwei Jäger bei Niederhavernbeck im Naturschutzgebiet Lüneburger Heide. Vermutlich kommt das Tier aus Unterlüß, wo es seit mehreren Monaten lebt und stammt ursprünglich aus der Lausitz.