: Schlappe für den Arschaufreißer
Ein Verantwortlicher der Hamburger Sicherheitsfirma Securitas bedrohte Mitarbeiter, der eine Lohnnachzahlung wollte. Nun entschied ein Gericht: Die Gewerkschaft Ver.di darf das damalige Geschehen weitererzählen
Das private Sicherheitsgewerbe boomt. Die Arbeitsbedingungen lassen dabei häufig zu wünschen übrig: 6,34 Euro die Stunde und Zwölfstundenschichten an sechs Tagen die Woche sind keine Seltenheit. Stellt ein Mitarbeiter dann auch noch Forderungen, fliegen nicht selten die Fetzen. Mit dem Versuch, einen von der Gewerkschaft Ver.di öffentlich gemachten Konflikt unter den Tisch zu kehren, scheiterte das Hamburger Sicherheitsunternehmen Securitas jetzt vor dem Amtsgericht.
In Hamburg werden Securitas-Kräfte in der so genannten „S-Bahn-Wache“ eingesetzt. Rund 50 Mitarbeiter waren so im Sommer 2006 in Zügen und Bahnhöfen im Einsatz. Zum 1. September 2006 strich die Firma dann die außertariflichen Zulagen. Für die Betroffenen bedeutete dies Einbußen von mehreren hundert Euro im Monat. Begründet wurde dies damit, dass die Deutsche Bahn Sicherheit, von der man den Auftrag bekommen hatte, einen Preis diktiert habe, der diese Zahlungen nicht mehr zulasse. Die DB machte dagegen allein Securitas für die Lohnkürzung verantwortlich.
Der Securitas-Mitarbeiter Rolf Karl (Name geändert) machte gegenüber dem Unternehmen Anspruch auf Zahlung geltend. Dies brachte ihm eine Audienz beim Securitas-Bereichsleiter Wolfgang Peper ein. Karls Wunsch, zum Treffen seine Anwältin Heike Bellmann mitzubringen, wurde als unnütz abgelehnt. Also ging Karl allein zu dem Treffen, allerdings gebrieft von der Juristin, sich das dort Gesagte einzuprägen. Die Warnung war berechtigt, denn Peper wurde schnell ausfallend: Sollte Karl sich weiter erdreisten, den Lohn einzuklagen, drohte der Vorgesetzte, werde er ihm „den Arsch bis zum Hals aufreißen“. Direkt im Anschluss an das Treffen schickte Karl ein Gedächtnisprotokoll an Anwältin Bellmann. Die Gewerkschaft Ver.di fasste die Ereignisse – inklusive Pepers genauem Wortlaut – auf einem Flugblatt zusammen, das in der S-Bahn verteilt wurde.
Daraufhin verklagte Peper den Ver.di-Fachbereichsleiter „Besondere Dienstleitungen“, Peter Bremme, auf Unterlassung und stellte Strafantrag. Letzterer wurde schnell eingestellt, über die Unterlassung entschied nun ein Zivilgericht. Dieses wies Pepers Dementis zum Trotz den Antrag auf Unterlassung zurück. Somit darf Ver.di den internen Vorfall weiter öffentlich skandalisieren. KAI VON APPEN